Informationen zum Versicherungsschutz

Welche Versicherung kommt bei einem Sportunfall für die Kosten auf: Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft und/oder Sportversicherung? Die Antwort hängt davon ab, in welcher Eigenschaft der Verletzte tätig war.

Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich Tätige sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der für den Sport zuständige Versicherungsträger ist die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Ihre Leistungen erhalten z. B. ehrenamtliche Übungsleiter-/innen, Platzwarte, Vertragsspieler o.ä. Die VBG übernimmt die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und erbringt außerdem verschiedene Geldleistungen.

Die Sporthilfe NRW e.V. (über ihren vertraglichen Versicherer, die ARAG) versichert z. B. Vereinsmitglieder, Trainer, Übungsleiter, Turn- und Sportlehrer, Funktionäre sowie Kampf-, Schieds- und Zielrichter sowie Helfer bei Veranstaltungen im Sinne einer Beihilfe zur eigenen Krankenversicherung. Erbracht werden Invaliditätsleistungen, Todesfallleistungen, Übergangsleistungen, Reha-Management, unter Umständen Bergungskosten.

Kurz: Verunfallt ein Vereinsmitglied, melden Sie dies an die ARAG. Verunfallt ein Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich Tätiger melden Sie dies zusätzlich an die VBG – sonst gehen Leistungen verloren.

Welche Personen sind je nach Aufgabe und Funktion im Sportverein über welche Versicherung abgesichert? Dies zeigt die nachfolgende Grafik (Quelle: LSB NRW).

  

Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V.

Die Mitglieder aller dem NWJV angeschlossenen Vereine sind automatisch bei der Sporthilfe e.V. versichert. Die Beitragserhebung erfolgt jeweils auf der Grundlage der Bestandserhebung des Vorjahres.

Alle Schadenfälle müssen umgehend mit dem entsprechenden Formblatt oder online an das

Versicherungsbüro beim Landessportbund NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 15
47055 Duisburg
Tel.: 0203 600107-18
Fax: 0203 600107-50
E-Mail: vsbduisburg@arag-sport.de

gemeldet werden.

Versicherungsbüro bei der Sporthilfe im Internet (Versicherungsverträge, Schadenmeldungen, etc.)

Formular zur Unfallmeldung als pdf-Datei
   
Zusatzversicherungen

Die Aufgaben und Aktivitäten der Vereine sind in den letzten Jahren vielfältiger geworden. Zwar ist der Versicherungsschutz der Sportversicherung sehr weitreichend - dennoch ist für einige spezielle Risiken der Abschluss besonderer Zusatzversicherungen zu empfehlen. Hierzu gehören:

- Sport-Vereinsschutz
- Kfz-Zusatzversicherung
- D&O-Versicherung
- Straf-Rechtsschutz im Sport
- CyberSchutz für Sportvereine
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Reiseversicherung für Vereine
- Gebäudeversicherung
- Nichtmitgliederversicherung

Diese sinnvollen Ergänzungen zum Versicherungsschutz können zu günstigen Konditionen über das Versicherungsbüro der Sporthilfe e.V. abgeschlossen werden.

  
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)  
  
Informationen zum Versicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)