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Einführung des digitalen Judo-Passes zum 01.01.2024

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Aktuelle Infos!

Nach der Sitzung des NWJV-Präsidiums am 04.12.2023 stellt der NWJV beim DJB noch Nachfragen zu den Themen: Passordnung, Joint-Controller-Vertrag, Datenschutz, gemeinsamer Verantwortlichkeit und IT-Sicherheit.
 
Wir hoffen auf eine schnelle Antwort des DJB. Weitere Informationen folgen.

Wir bitten weiterhin alle NWJV-Vereine, sich im DokuMe-Portal anzumelden, um das neue System zu erproben und sich hiermit vertraut zu machen.

Der Deutsche Judo-Bund (DJB) hat bereits einen neuen Zeitrahmen bekanntgegeben und eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 festgelegt.

Für alle Wettkämpferinnen und Wettkämpfer fordert der DJB aktuell, dass die Wettkampflizenz ab dem 01.01.2024 nur noch in Verbindung mit einem digitalen JudoPass erstellt und verlängert werden kann. Judoka, die eine Wettkampflizenz benötigen, brauchen also zur Teilnahme an Wettkämpfen ab dem 01.03.2024 einen digitalen JudoPass (bis zum 28.02. gilt wie bisher die Jahresmarke des Vorjahres).

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