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Landessportbund NRW

Erstellt von LSB NRW |

Zuschüsse für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe

Der Einsatz der Sportvereine und -verbände ist ein bedeutender Beitrag des gemeinnützigen Sports, um die gesellschaftlichen Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingssituation bewältigen zu können. Um das ungebrochene Engagement des Sports in der Flüchtlingshilfe zu würdigen und wertzuschätzen, stellen die Landesregierung und der Landessportbund NRW gemeinsam für diese Aufgabe noch für dieses Jahr wieder zusätzliche 250.000 Euro an Zuschüssen für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe des Sports in NRW zur Verfügung.
 
http://www.lsb-nrw.de/medien/news/artikel/news/landesregierung-und-lsb-nrw-foerdern-engagement-fuer-fluechtlinge/
 
Die Beantragung kann ausschließlich online über folgenden Link erfolgen http://193.158.3.74/evasys_01/online.php?p=Herbst2015. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular nur über die vorgesehene Sendefunktion zurück. Andere Einreichung der Anträge kann nicht berücksichtigt werden. Förderfähig sind ausschließlich Anträge mit Ausgaben von insgesamt mehr als 500 Euro für Maßnahmen im Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 31.12.2015. Der Zuschuss beträgt fest 500 Euro. Die förderfähigen Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt. Mit der Förderzusage erhalten die Vereine auch die Informationen zum Verwendungsnachweis.
 
Bitte sehen Sie bei Nachfragen zum Verfahren von Anrufen ab und senden diese bei Bedarf ausschließlich per Mail an folgende E-Mail-Adresse: sport.fluechtlinge@lsb-nrw.de
Mehrere Mitarbeiter/-innen werden für eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Fragen sorgen.
 
Weiterhin verweisen wir noch auf ein neues Angebot der Landesregierung zur Flüchtlingshilfe in NRW. Die Landesregierung hat eine Online-Plattform gestartet, um das Zusammenführen von Hilfsangeboten und Hilfebedarfen in der Flüchtlingshilfe landesweit besser zu organisieren. Auf www.ich-helfe.nrw können auch Sportorganisationen, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, mit wenig Aufwand sich selbst und vor allem ihren jeweiligen Hilfebedarf (z.B. ehrenamtliche Mitarbeit, Dolmetscher) darstellen. So haben Sie die Möglichkeit, anzugeben, in welchen Bereichen Sie tätig sind, welche Unterstützung Sie durch freiwillige Helferinnen und Helfer benötigen und wie Sie zu erreichen sind.
 
Die Sporthilfe NRW e.V. mit dem Versicherungspartner ARAG hat eine Pauschalvereinbarung abgeschlossen, mit der die Flüchtlingsarbeit von Sportvereinen für diese umfangreich und beitragsfrei abgesichert ist.

Information zum Versicherungsschutz

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