Aktuelle Änderungen der NWJV-Wettkampfordnung

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Ligabereich

Das NWJV-Präsidium hat die nachfolgenden Änderungen der Wettkampfordnung zum Ligabereich mit sofortiger Wirkung vorläufig in Kraft gesetzt.

 

4.2.4 Saison / Ausländer / EU-Bürger / Meldung

Alt:
1. Die Liga-Saison beginnt zum 1.1.und endet am 31.12.
Zur jeweiligen Liga-Saison zählt sowohl der Auf- und Abstieg in bzw. aus der jeweiligen Liga. Der Durchführungszeitraum der einzelnen Ligen wird von den Ligabeauftragten in Abstimmung mit dem Präsidium jeweils für das darauffolgende Wettkampfjahr festgelegt. Der Meldetermin für die Ligen wird von den Ligabeauftragten festgelegt. Bis zum Meldetermin hat jeder Liga-Verein dem/der zuständigen Ligabeauftragten eine Aufstellung der Kämpfer/innen und Ersatzleute einzureichen, die er/sie in der Liga einzusetzen beabsichtigt

Neu:
1. Die Liga-Saison beginnt zum 1.1.und endet am 31.12.
Zur jeweiligen Liga-Saison zählt sowohl der Auf- und Abstieg in bzw. aus der jeweiligen Liga. Der Durchführungszeitraum der einzelnen Ligen wird von den Ligabeauftragten in Abstimmung mit dem Präsidium jeweils für das darauffolgende Wettkampfjahr festgelegt. Der Meldetermin für die Ligen wird von den Ligabeauftragten festgelegt. Bis zum Meldetermin hat jeder Liga-Verein dem/der zuständigen Ligabeauftragten eine Aufstellung der Kämpfer/innen und Ersatzleute einzureichen, die er/sie in der Liga einzusetzen beabsichtigt. Es besteht die Möglichkeit geflüchtete Judoka im Verlauf des Jahres nachzumelden, sofern sie einen von Deutschland ausgestellten Reisepass für Flüchtlinge, einen gültigen Judo-Pass und ggf. eine gültige Wettkampflizenz besitzen. Außerdem können vereinseigene Judoka, die zum 31.12. des Vorjahres Mitglied im Verein waren, im Verlauf der Liga-Saison noch nachgemeldet werden.

Begründung:
Der Judosport eignet sich hervorragend zur Integration von Geflüchteten. Sportlerinnen und Sportler, die in ihrem Heimatland Judo ausgeübt haben, können in Judo-Vereinen Halt und Unterstützung finden, um sich schneller und besser in einer fremden Umgebung zurecht zu finden. Das gemeinsame Training, aber auch gemeinsame Wettkämpfe, sind sehr motivierend und bieten eine gute Ablenkung. Voraussetzung zur Teilnahme an Wettkämpfen sind: ein von Deutschland ausgestellter Reisepass für Flüchtlinge, ein gültiger Judo-Pass und ggf. eine gültige Wettkampflizenz.

Vereinseigenen Judoka soll ebenfalls die Möglichkeit gegeben werden, sie im Verlauf der Liga-Saison nachzumelden, wenn sie versehentlich nicht auf die Mannschaftsliste gesetzt wurden. Voraussetzung zur Nachmeldung: die Judoka waren bereits vor dem 31.12. des Vorjahres Mitglied im Verein.

 

4.2.10 Mannschaftsdoppelstart

Alt:
Ein Judoka darf für den Verein, für den er das Mannschaftsstartrecht hat, maximal zwei Kämpfe in einer höheren Liga für den gleichen Verein bestreiten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begegnungen (es zählt die Saison vom 1.1. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres). Wird der/die Sportler/in trotzdem noch in einer unteren Liga eingesetzt, wird der gesamte Mannschaftskampf in der unteren Liga als verloren gewertet (Abzug aller Mannschaftspunkte, Einzelsiegen und Unterbewertungspunkten). Es zählen die tatsächlichen Wettkampfeinsätze, auch wenn die Begegnung kampflos gewonnen wurde.
Ausnahmen:
a) Bei der Qualifikation eines Bundesligavereins aus NRW für die Bundesliga-Finalrunde können auch Kämpfer/innen des gleichen Vereins aus einer unteren Liga eingesetzt werden, sofern diese Liga komplett beendet ist.

Neu:
Ein Judoka darf für den Verein, für den er das Mannschaftsstartrecht hat, maximal zwei Kämpfe in einer höheren Liga für den gleichen Verein bestreiten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begegnungen (es zählt die Saison vom 1.1. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres). Wird der/die Sportler/in trotzdem noch in einer unteren Liga eingesetzt, wird der gesamte Mannschaftskampf in der unteren Liga als verloren gewertet (Abzug aller Mannschaftspunkte, Einzelsiegen und Unterbewertungspunkten). Es zählen die tatsächlichen Wettkampfeinsätze, auch wenn die Begegnung kampflos gewonnen wurde.
Ausnahmen:
a) Bei der Qualifikation eines Bundesligavereins aus NRW für die Bundesliga-End- und Finalrunde können auch Kämpfer/innen des gleichen Vereins aus einer unteren Liga eingesetzt werden, sofern diese Liga komplett beendet ist.

Begründung:
Wenn die NWJV-Ligasaison beendet ist, sollten die Kämpfer/innen in der End- und Finalrunde starten können. Diese Einsätze haben keinen Einfluss auf die Ergebnisse der NWJV-Ligen, da sie bereits beendet sind.