Informationen des NWJV zum "Digitalen Judopass"

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Digitale Mitgliederverwaltung

Mit Blick auf die aktuelle Situation rund um die digitale Mitgliederverwaltung (früher “Digitaler Judopass”) nachfolgend einige Informationen aus NWJV-Sicht:

Nachdem das Projekt „Digitaler Judopass“ zum Ende des Jahres 2023 in seinem alten Konzept (Stichwort: gemeinschaftliche Verantwortlichkeit) kurz vor dem Scheitern stand, ist der DJB auf dringendes Anraten dem Vorschlag des NWJV gefolgt und hat mit Dr. Valentin Knobloch einen juristischen Experten für digitale Produkte mit sensiblen Identitätsdaten beauftragt. Valentin, selbst Judoka aus dem NWJV, baut in seinem Hauptberuf ähnlich gelagerte digitale Produkte mit sensiblen personenbezogenen Daten im regulierten Bankenumfeld. So hat er z.B. in Kooperation mit den Sparkassen und Volksbanken ein Identitätsnetzwerk rechtlich aufgebaut (früher yes.com, jetzt in Teilen Verimi), um anschließend bei Klarna/Sofort (bekannt von der Sofortüberweisung) digitale Produkte rund um Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste zu bauen und rechtlich zu betreuen.

In der Folgezeit ist das Konzept grundlegend geändert und neu aufgebaut worden. Unter anderem ist auch das Feedback der Mitglieder vom Verbandstag im Mai hier durch den NWJV weitergegeben worden. Insbesondere hat der NWJV in einer E-Mail vom 7.5.2024 gefordert, zunächst “zweigleisig zu fahren”, d.h. sowohl die digitale als auch die analoge Papierform des Judopasses zu akzeptieren.

Erst im September hat der DJB den NWJV telefonisch informiert und angekündigt, mit Blick auf die digitale Mitgliederverwaltung einen Antrag zur Überarbeitung der Passordnung bei der DJB-Mitgliederversammlung stellen zu wollen. Der NWJV hat zu diesem Zeitpunkt bereits erklärt, diesem Antrag nicht zustimmen zu können, da per Entscheidung vom Verbandstag seinen Mitgliedern am 17.11.2024 auf der Außerordentlichen Mitgliederversammlung zunächst die Möglichkeit gegeben werden soll, über eine Einführung der digitalen Mitgliederverwaltung auf Mitglieder-Ebene abzustimmen.

Am 14.9.2024 wurden die Versammlungsunterlagen zur DJB-Mitgliederversammlung inklusive des Antrages zur Passordnung an die Landesverbände verschickt. Am gleichen Tag hat der NWJV über den „DJB-Sharepoint“ den Zugang zu allen neuen Unterlagen der Digitalen Mitgliederverwaltung inklusive des Entwurfs der Passordnung erhalten, mit der Möglichkeit in einer für den Sonntag, 22.9.2024, angesetzten Videokonferenz hierauf Feedback zu geben. Neben anderen Landesverbänden hat auch der NWJV, vertreten durch seinen Geschäftsführer, diese Möglichkeit genutzt.

Da nur acht Landesverbände an der Video-Konferenz teilgenommen hatten, wurde auf Drängen des NWJV nochmals vom DJB für eine weitere Videokonferenz zu dem Thema eingeladen. Diese Sitzung fand am 4.10.2024 statt. In dieser Videokonferenz, in welcher der NWJV sowohl mit seinem Präsidenten als auch seinem Geschäftsführer teilgenommen hat, hat der NWJV erneut angekündigt, dem Antrag nicht zustimmen zu können. Des Weiteren hat der NWJV den DJB und die anderen Landesverbände erneut dringlichst auf die Unzufriedenheit auf Mitglieder-Ebene hingewiesen und das Risiko des Mitgliederverlustes hervorgehoben, sollte nicht vorerst auf unbestimmte Zeit “zweigleisig” gestartet werden, d.h. digital und analog/Papierform. Diese Warnung hat dazu geführt, dass der Entwurf der Passordnung an einer entscheidenden Stelle nachgebessert worden ist und die vorgesehene Übergangsfrist für die alten Papierpässe auf Mitglieder-Ebene zumindest signifikant verlängert wurde. Konkret wurde folgende Änderung zum ersten Entwurf der Passordnung gemacht:

Alte Version (Auszug):

9.2.
Die JudoPass Lizenz ersetzt den bisherigen Judopass. Altpässe haben noch bis zum 28.02.2025 auf DJB-Ebene Bestandsschutz. Ein LV kann auf LV Ebene abweichend hiervon einen Bestandsschutz bis spätestens zum 30.06.2025 gewähren.

Neue Version (Auszug):

9.2.
Die JudoPass Lizenz ersetzt den bisherigen Judopass.

9.3.
Es gelten folgende Übergangsregelungen für den bisherigen Judopass:

a) Die Bestellung eines Judopasses (Papierpass mit Beitragsmarke) kann noch bis zum 31.12.2025 erfolgen. Für die Bestellung eines Judopasses (Papierpass mit Beitragsmarke) kann der DJB zusätzliche Gebühren erheben.
b) Judopässe (Papierpässe mit Beitragsmarke) haben auf DJB-Ebene noch bis zum 28.02.2025 Bestandsschutz. Ein Landesverband kann auf Landesverbandsebene abweichend hiervon einen Bestandsschutz bis zum 31.12.2025 gewähren.

Entwurf der Passordnung zur DJB-Mitgliederversammlung am 12.10.2024 in Hamburg

Gemäß Punkt 9.3. Bestellung der Papierpässe ist also die Nutzung des Papierpasses auf Mitglieder-Ebene weiterhin bis zum 31.12.2025 möglich. Ziel des DJB ist es laut eigener Aussage, die Möglichkeit zu haben, sollte es aus irgendwelchen Gründen nötig sein, hier noch einmal zu verlängern, dies durch eine Entscheidung auf der nächsten DJB-Mitgliederversammlung 2025 zu tun.

Die notwendige Wettkampflizenz für Veranstaltungen des Deutschen Judo-Bundes soll ab 2025 mit der digitalen JudoPass-Lizenz kombiniert werden, so dass Judoka, die auf nationaler Ebene an Veranstaltungen teilnehmen möchten, ab dem 1.3.2025 eine digitale JudoPass-Lizenz benötigen.

Trotz der oben genannten Änderungen zugunsten des alten Papierpasses, hat der Verbandsausschuss des NWJV am 7.10.2024 einstimmig beschlossen, entsprechend der Entscheidung seiner Mitglieder auch dem neuen Vorschlag des DJB zur Passordnung auf der anstehenden DJB-Mitgliederversammlung nicht zuzustimmen.

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