Informationen der Passstelle

Die Mitgliedschaft in einem dem NWJV angeschlossenen Verein bzw. einer Abteilung wird durch einen Mitgliedsausweis (DJB-Judopass oder DJB-Kinderpass) des DJB nachgewiesen. Ein Mitgliedsausweis kann durch elektronische Verfahren (DJB-Judo-Portal) oder durch ein manuelles Verfahren (DJB-Kinderpass) ausgestellt werden.

Ein Mitgliedsausweis ist für jedes Mitglied nach spätestens drei Monaten Vereins- bzw. Abteilungszugehörigkeit auszustellen. Der Mitgliedsausweis muss die Beitragsmarke des Eintrittsjahres enthalten. Wird der Mitgliedsausweis verspätet ausgestellt, so sind Beitragsmarken des DJB in dem Umfang nachzukleben, als wäre der Mitgliedsausweis rechtzeitig ausgestellt worden. Fehlt im abgelaufenen Jahr die Beitragsmarke im Mitgliedsausweis, so ist die Marke des Folgejahres doppelt zu kleben.

 

Bestellung von Judo-Pässen

Die Bestellung von Judo-Pässen erfolgt durch die Vereine elektronisch über das Judo-Portal des DJB

portal.judobund.de

Vor der Bestellung über das DJB-Portal muss der Verein - sofern noch nicht geschehen - registriert und durch den Landesverband freigeschaltet werden. Nach der Registrierung können die Daten für neue Judopässe über das Portal erfasst und an den Landesverband zur Freigabe abgeschickt werden.

Die Rechnungstellung und Freigabe durch den NWJV erfolgt bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat unverzüglich. Ansonsten erfolgt die Freigabe nach Rechnungstellung und Zahlungseingang auf dem Konto des NWJV.

Bei der Bestellung von Judopässen über das DJB-Portal fallen folgende Versandkosten an:
   
1-4 Pässe = 6,50 €
ab 5 Pässen = 8,50 €
 
Alle Pässe, die bis zum Sonntag (23:59 Uhr) im Judo-Portal erfasst wurden, werden in der folgenden Woche bearbeitet und Donnerstag und Freitag versandt. Es handelt sich immer um die freigegebenen Pässe von Dienstag der Vorwoche bis einschließlich Montag der aktuellen Woche.

Wir bitten darauf zu achten, dass die Fotos einen gewissen Qualitätsstandard aufweisen. Bitte nur Porträtbilder verwenden, bei denen das Gesicht gut zu erkennen ist. Bitte keine Ganzkörperaufnahmen hochladen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Passanträge, bei denen die Qualität der Bilder nicht ausreichend ist, abgelehnt werden und eine erneute Bearbeitung durch den Verein erforderlich ist.
   
Reklamationen über nicht erhaltene oder fehlerhafte Zusendungen sollten spätestens drei Wochen nach Freigabe der Pässe erfolgen. Später eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
      
Zum Judo-Portal des Deutschen Judo-Bundes
Hinweise zur Anmeldung im DJB-Portal

Für die Nutzung des Portals wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € jährlich durch den DJB in Rechnung gestellt.

Informationen zum Datenschutz

    
Ergänzungen, Änderungen und Berichtigungen

Alle Ergänzungen, Änderungen und Berichtigungen, z. B. Vereinswechsel (Wechsel der Startberechtigung), Namensänderungen sind nur mit der Bestätigung durch den NWJV gültig. Fehlt hier der Verbandsstempel, ist der Pass ungültig. Ausnahme: Das 2. Passbild darf vom Verein abgestempelt werden.

Achten Sie darauf, dass die Beitragsmarken immer fortlaufend eingeklebt sind, und dass die aktuelle Beitragsmarke des laufenden Jahres (ab 1. März) im Pass eingeklebt ist. Fehlende Beitragsmarken können durch die Marke des aktuellen Jahres ersetzt werden ("mehrfach kleben").

Allen Pass-Zusendungen an den NWJV muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden, ansonsten müssen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnen.
 

Zweitausfertigungen/Ersatzpässe

Zweitausfertigungen/Ersatzpässe (bei Verlust oder Unbrauchbarkeit), die über das DJB-Portal bestellt werden, müssen ab dem 1.1.2020 nicht mehr zum NWJV geschickt werden (Name und Verein werden weiterhin auf der NWJV-Webseite veröffentlicht, für eventuelle Einsprüche).

Für Zweitausfertigungen/Ersatzpässe (mit Blanko-Pässen) und vorläufige Startberechtigungen über die NWJV-Geschäftsstelle fallen ab dem 1.1.2020 Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20,00 € pro Judoka an.

Die Beantragung von Zweitausfertigungen/Ersatzpässen wird auf der NWJV-Internetseite veröffentlicht. Danach können gegen die Ausstellung einer Zweitausfertigung innerhalb von zwei Wochen Einwände bei der NWJV-Geschäftsstelle geltend gemacht werden. Für diese Zeit wird bei Bedarf gegen Gebühr (siehe oben) eine vorläufige Startberechtigung ausgestellt.