Prävention interpersoneller Gewalt
Der Nordrhein-Westfälische Judo-Verband (NWJV) und seine Jugend bekräftigen klar ihr Bekenntnis zu einem sicheren und gewaltfreien Sport. Wir setzen uns entschlossen gegen jegliche Form von Gewalt im Sport ein und tragen eine originäre Verantwortung dafür, den Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in unseren Strukturen bestmöglich sicherzustellen.
Im NWJV legen wir großen Wert darauf, dass der Sport im Verein dazu dient, Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene Personen zu stärken und ihnen ein sicheres Umfeld zu bieten. Im NWJV beteiligen wir uns aktiv an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes, indem wir sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche wichtige Ansprechpersonen und Unterstützung sowohl in unseren Verband als auch in den Vereinen finden.
Die Prävention, Intervention und Aufarbeitung für den Schutz vor Gewalt im Sport auf allen Ebenen des organisierten Sports sind zentrale Anliegen des NWJV. Wir orientieren uns dabei an den Leitprinzipien der „Münchener Erklärung“ aus dem Jahr 2010, die unter dem Motto „Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“ eine Selbstverpflichtung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport beinhaltet.
Die Einführung der 10 Handlungsansätze im Jahr 2018 sowie der Aufnahme des Themas "Prävention von interpersoneller Gewalt" in der Satzung 2021, haben im NWJV wichtige Grundlagen verbindlich festgelegt. Die Grundlage können wir nun, im Jahr 2024 mit einem eigenen Rechte- und Schutzkonzept weiter festigen.
Wir knüpfen die Förderung unserer Mitgliedsvereine an die schrittweise Umsetzung weitreichender Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport. Unser Ziel ist es, den Schutz vor Gewalt umfassend und flächendeckend im gesamten organisierten Sport bis zur Vereinsebene zu verankern und so jeden der rund 445 Mitgliedsvereine zu einem sicheren Ort zu machen.
Rechte- und Schutzkonzept
Das Rechte- und Schutzkonzept ist ein Dokument oder ein Plan, in dem alle Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt beschrieben werden. Es besteht in der Regel aus einem Präventionskonzept, einer Risikoanalyse und Interventionsplänen. Ein Rechte- und Schutzkonzept kann von Verein zu Verein unterschiedlich aussehen.
Weitere Informationen zum Thema Schutzkonzepte
Bestimmungen und Gesetze
In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind mehrere Gesetze und Bestimmungen zur Prävention sexualisierter Gewalt in Kraft. Neben dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie dem Bundeskinderschutzgesetz regelt das Kinderschutzgesetz NRW den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und Gesetzen.
Anlauf- und Beratungsstellen
Im NWJV stehen Anlauf- und Beratungsstellen sowohl intern als auch extern zur Verfügung, um Vereinsvorständen, Trainer*innen, Judoka und Betroffenen eine sichere Anlaufstelle für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Gewaltprävention und -intervention zu bieten.
Downloads
Im NWJV bieten wir eine Vielzahl von Hilfestellungen und Formularen zum Download an, um den Mitgliedern Unterstützung in verschiedenen Bereichen zu bieten. Dazu gehören Leitfäden, Handreichungen, Formulare für Vereinsmanagement und Fördermittel, Schulungsmaterialien sowie Informationsbroschüren zu wichtigen Themen wie Kinderschutz
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