Bestimmungen und Gesetze

Die Diskussionen und Beschlüsse des von der Bunderegierung einberufenen runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch sowie zahlreiche anschließende Debatten und Studien haben 2012 den ersten Niederschlag in der Einführung des Bundeskinderschutzgesetz (KJSG) gefunden. Zusätzlich wurde das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder von 16. Juni 2021 sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW (Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen) verabschiedet.


Kinderrechte (UN-Kinderrechtskonvention)

Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein internationales Abkommen, das die Rechte von Kindern festlegt. Sie wurde von den Vereinten Nationen am 20.11.1989 verabschiedet und trat am 2.09.1990 in Kraft. Die Konvention besteht insgesamt aus 54 Artikeln, die verschiedene Rechte und Grundsätze für Kinder festlegen. Dabei ist die UN-Kinderrechtskonvention von vier Grundprinzipien geprägt:


1. Diskriminierungsverbot: Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendliche,
unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Sprache, Behinderungen oder
politische Ansichten des Kindes, bzw. Seiner/ihrer Eltern. Kein Kind darf deswegen diskriminiert
werden. Alle Kinder, die sich in Deutschland aufhalten müssen Schutz, Förderung und Bildung
sowie Beteiligung erfahren - egal, woher sie kommen und welcher Religion oder
Weltanschauung sie anhängen. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.


2. Recht auf Leben und persönliche Entwicklung: Jedes Kind hat das Recht, in einem geschützten
Rahmen heranzuwachsen und sich zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen
Persönlichkeit zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Entwicklung gefördert
werden und die Möglichkeit erhalten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Zu einem
würdevollen Leben gehören auch der Schutz vor Krankheiten und Gewalt.


3. Kindeswohlvorrang: Das sogenannte Kindeswohlprinzip verpflichtet Gerichte,
Verwaltungsbehörden, öffentliche oder private Einrichtungen der sozialen Fürsorge und
Gesetzgebungsorgane auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen, bei allen Entscheidungen
und Maßnahmen das Kindeswohl und die Interessen von Kindern als einen vorrangigen
Gesichtspunkt zu berücksichtigen.


4. Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, gehört zu
werden. Sie dürfen ihre Anliegen und Beschwerden äußern. Bei staatlichen Entscheidungen,
die das Kind oder den Jugendlichen betreffen, sind sie zu beteiligen ihre Meinung muss dem
Alter und der Reife entsprechend berücksichtigt werden.


Die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lassen sich thematisch in drei Gruppen einteilen:
1. Schutzrechte: Kinder und Jugendliche sind in vielerlei Hinsicht schutzbedürftig. Die Schutzrechte sollen einen umfangreichen Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, sexuellen Übergriffen, Verwahrlosung, Kinderhandel und wirtschaftlicher Ausbeutung gewährleisten. Sie gelten - wie alle Kinderrechte - ausdrücklich auch für Flüchtlingskinder.
2. Förderungsrechte: Zu den sogenannten Förderungsrechten zählen die Gewährleistung der Grundbedürfnisse und besonderer Bedürfnisse von Kindern im Hinblick auf Gesundheit, Ernährung, Bildung, angemessene Lebensbedingungen sowie auf eine persönliche Identität und auf den Status als Bürgerin oder Bürger eines Landes.
3. Beteiligungsrechte: Die sogenannten Beteiligungsrechte schreiben vor, dass Kinder und Jugendliche ein Recht haben, ihre Meinung zu äußern, gehört zu werden und ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend an Entscheidungen beteiligt zu werden, die ihre Person
betreffen. Des Weiteren muss der Staat Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, Zugang zu Kind- und jugendgerechten Informationen und Medien zu erhalten.

Das Recht auf Spiel und Freizeit wird ebenfalls in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt und umfasst auch das Recht auf sportliche Betätigung. Kinder haben das Recht, Sport zu treiben, sich zu bewegen und an Aktivitäten teilzunehmen, die ihre körperliche Entwicklung fördern. Es ist entscheidend, dass der Sport für Kinder sicher ist und dass sie vor jeglicher Form von Missbrauch, Druck oder Diskriminierung geschützt werden. Das bedeutet, dass Trainer/innen, Eltern und Sportorganisationen sicherstellen müssen, dass Kinder in einer unterstützenden Umgebung trainieren können, die auf ihre Bedürfnisse und ihre Sicherheit ausgerichtet ist.


Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz in Deutschland wurde im Jahr 2012 verabschiedet, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Es ist ein bedeutendes Instrument zur Sicherung desWohlergehens von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, indem es Prävention, Intervention undSchutzmaßnahmen in Fällen von Kindeswohlgefährdung fördert. Es besteht aus mehreren Artikeln, dieverschiedene Aspekte des Kinderschutzes regeln:


Artikel 1: Definiert den Anwendungsbereich des Gesetzes und gibt die Ziele und Grundsätze des Kinderschutzes an.
Artikel 2: Legt die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen und Fachkräfte fest, um den Kinderschutz zu gewährleisten.
Artikel 3: Beschreibt die Verpflichtung zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungssituationen sowie zur Zusammenarbeit bei Verdachtsmomenten.
Artikel 4: Betont die Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderer Einrichtungen bei der Prävention und Intervention im Kinderschutz.
Artikel 5: Stellt sicher, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen während des Verfahrens gewahrt werden und ihre Meinungen berücksichtigt werden.
Artikel 6: Legt die Qualifikation und Fortbildung von Fachkräften fest, um eine angemessene Unterstützung und Intervention im Kinderschutz zu gewährleisten.
Artikel 7: Bestimmt die Verantwortlichkeiten der Länder und Kommunen in Bezug auf den Kinderschutz sowie die Kooperation mit anderen Institutionen.

Das Bundeskinderschutzgesetz bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen zur Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung. Es legt Standards für die Zusammenarbeit, die Früherkennung, den Schutz der Rechte von Kindern und die Qualifikation von Fachkräften fest, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.


Das achte Sozialgesetzbuch

Das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist in Deutschland das zentrale Gesetz, das die Kinder- und Jugendhilfe regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Bestimmungen und Regelungen, die darauf abzielen, Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu unterstützen. Hier sind einige der Hauptpunkte des SGB VIII:
1. Hilfen zur Erziehung: Das SGB VIII legt verschiedene Formen von Hilfen fest, die zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien bereitgestellt werden, einschließlich Erziehungsberatung, Jugendsozialarbeit, familienunterstützende Dienste und stationäre Betreuungsformen.
2. Kindeswohl und Schutz: Es betont die Bedeutung des Schutzes und der Förderung desKindeswohls. Bei Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, Misshandlung oder andere Risiken haben die Jugendämter die Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz des Kindes
einzuleiten.
3. Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen: Das SGB VIII regelt, dass Personen, die einschlägig vorbestraft sind und somit wegen Straftaten gegenüber Kindern oder Jugendlichen auffällig geworden sind, bestimmte Einschränkungen in Bezug auf ihre Tätigkeiten im Bereich
der Kinder- und Jugendhilfe unterliegen.
4. Jugendhilfeplanung: Die Länder und Kommunen sind verpflichtet, Jugendhilfepläne zu erstellen, die auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zugeschnitten sind und die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe festlegen.
5. Beteiligung und Teilhabe: Das Gesetz betont die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen. Es fördert ihre aktive Teilhabe an der Gestaltung von
Maßnahmen und Angeboten der Jugendhilfe.
6. Förderung der Entwicklung: Das SGB VIII zielt darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Bereichen zu fördern, darunter Bildung, Erziehung, soziale Integration und gesundheitliche Aspekte.

Das 8. Sozialgesetzbuch ist ein umfassendes Gesetz, das die Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland bildet. Es legt die Rahmenbedingungen fest, um Kindern und Jugendlichen bestmögliche Entwicklungschancen zu ermöglichen und bietet Unterstützung für Familien in verschiedenen Lebenslagen.


Landeskinderschutzgesetz


Die Unterschiede zwischen dem Landeskinderschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) lassen sich in verschiedenen Aspekten festmachen:

Ergänzende Regelungen: Das Landeskinderschutzgesetz in NRW ergänzt das Bundeskinderschutzgesetz und enthält spezifische Bestimmungen und Regelungen, die auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten des Bundeslandes zugeschnitten sind.

Regionale Schwerpunkte: Das Landeskinderschutzgesetz setzt besondere Schwerpunkte, die auf die spezifischen Bedürfnisse, Gegebenheiten oder Herausforderungen in NRW eingehen, während das Bundeskinderschutzgesetz allgemeine Richtlinien für ganz Deutschland festlegt.


Ausgestaltung von Schutzkonzepten: Die Anforderungen und Pflichten bezüglich der Ausgestaltung von Schutzkonzepten sind im Landeskinderschutzgesetz genauer beschrieben. Zuständigkeiten und Kooperation: Das Landeskinderschutzgesetz trifft spezifische Regelungen bezüglich der Zuständigkeiten der Behörden in NRW und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren auf lokaler Ebene.


Spezifische Maßnahmen zur Prävention und Intervention: Das Landeskinderschutzgesetz legt ergänzende oder spezifische Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung fest, die über die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes hinausgehen.
Insgesamt ergänzt das Landeskinderschutzgesetz in NRW das Bundeskinderschutzgesetz, indem es spezifische Regelungen und Maßnahmen auf Landesebene festlegt, die den lokalen Gegebenheiten und Anforderungen gerecht werden sollen und somit den Kinderschutz auf regionaler Ebene unterstützen.