Transfersperren im Bereich des NWJV

Der Deutsche Judo-Bund (DJB) hat bekannt gegeben, dass für alle DJB-Wettkämpfe (Bundessichtungsturniere, Gruppenmeisterschaften und weitere) die Wartezeit beim Vereinswechsel nicht mehr überprüft und sanktioniert wird.

Hintergrund: Eine verlässliche technische Überprüfung der Wartezeit ist aktuell nicht möglich. Die Regelung der Wettkampfordnung bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen. Bei einem Wechsel der Einzelstartberechtigung sieht die Wettkampfordnung (WKO) eine Wartezeit von drei Monaten vor.

Wichtig: Die Regelung selbst bleibt bis auf Weiteres Bestandteil der WKO. Die diesjährige DJB-Mitgliederversammlung wird sich erneut mit der Regelung zum Startrechtwechsel befassen. Auf Grundlage der dort getroffenen Entscheidung soll anschließend eine entsprechende technische Umsetzung erarbeitet und zum Jahreswechsel implementiert werden.

Das Präsidium des NWJV hat beschlossen - bis zur eindeutigen Klärung durch den DJB - die derzeit eingetragenen Transfersperren für den Bereich des NWJV auf Antrag aufzuheben. Ein Antrag kann formlos per E-Mail an den NWJV gerichtet werden.