Informationen zu Kinderpässen

    

Handhabung des Kinderpasses und die Umsetzung zum Judopass

1. Die Bestätigung des 7. Kyu wird im Kinderpass von einem Kyu-Prüfer durchgeführt; mit entsprechendem Stempel.
2. Die Graduierten werden in geeigneter Form auf einer Kyu-Prüfungsliste erfasst. Diese Liste erhält der KDV zur Archivierung (siehe auch 3.)
3. Nachweise aus dem Kinderpass werden zwecks Übertragung in den digitalen Judopass der NWJV-Passstelle zugeschickt.


Teilnahme an U 11-Wettkämpfen mit dem Kinderpass

In dem Jahr, in dem ein Kind das 8. Lebensjahr vollendet (im Jahr 2026 der Jahrgang 2018), ist eine Teilnahme an Wettkämpfen in der Altersklasse U 11 mit dem Kinderpass möglich. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung zum gelben Gürtel abgeschlossen ist (d.h. durch Prüfungsmarke und Prüferstempel bestätigt) und im Kinderpass die Beitragsmarken ordnungsgemäß eingeklebt sind.

Im Folgejahr (9. Lebensjahr) muss ein elektronischer Judopass zur weiteren Teilnahme an Wettkämpfen ausgestellt werden.