Informationen zu Kinderpässen
Handhabung des Kinderpasses und die Umsetzung zum Judopass
1. Die Bestätigung des 7. Kyu wird im Kinderpass von einem Kyu-Prüfer durchgeführt; mit entsprechendem Stempel.
2. Die Graduierten werden in geeigneter Form auf einer Kyu-Prüfungsliste erfasst. Diese Liste erhält der KDV zur Archivierung (siehe auch 3.)
3. Prüfungsliste, Kinderpass und Judopass werden zwecks Übertragung in den Judopass dem KDV zugeschickt.
4. Es wird pro Jahr nur "eine" Beitragsmarke geklebt; wenn z.B. in 2024 eine Marke in den Kinderpass geklebt wurde, so wird dies vom KDV im Judopass mit dem Kreisstempel bestätigt.
Teilnahme an U 11-Wettkämpfen mit dem Kinderpass
In dem Jahr, in dem ein Kind das 8. Lebensjahr vollendet (im Jahr 2024 der Jahrgang 2016), ist eine Teilnahme an Wettkämpfen in der Altersklasse U 11 mit dem Kinderpass möglich. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung zum gelben Gürtel abgeschlossen ist (d.h. durch Prüfungsmarke und Prüferstempel bestätigt) und im Kinderpass die Beitragsmarken ordnungsgemäß eingeklebt sind.
Im Folgejahr (9. Lebensjahr) muss ein normaler Judopass zur weiteren Teilnahme an Wettkämpfen ausgestellt werden.