Fragen zur Digitalen Mitgliederverwaltung des DJB?  https://djb.dokume.app/#/help/contact 


Informationen der Passstelle

Die Mitgliedschaft in einem dem NWJV angeschlossenen Verein bzw. einer Abteilung wird durch einen Mitgliedsausweis (DJB-Judopass) des DJB nachgewiesen. Ein Mitgliedsausweis wird durch ein elektronisches Verfahren (DJB-Judo-Portal) ausgestellt.

Ein Mitgliedsausweis ist für jedes Mitglied nach spätestens drei Monaten Vereins- bzw. Abteilungszugehörigkeit auszustellen. Dem Mitgliedsausweis muss die Beitragsmarke des Eintrittsjahres zugeteilt sein. Wird der Mitgliedsausweis verspätet ausgestellt, so sind Beitragsmarken des DJB in dem Umfang zuzuteilen, als wäre der Mitgliedsausweis rechtzeitig ausgestellt worden.

 

Bestellung von Judo-Pässen

Die Bestellung von Judo-Pässen erfolgt durch die Vereine elektronisch über das Portal des DJB

djb.dokume.app

Vor der Bestellung über das DJB-Portal muss der Verein - sofern noch nicht geschehen - registriert und durch den Landesverband freigeschaltet werden. Nach der Registrierung können die Daten für neue Judopässe über das Portal erfasst und an den Landesverband zur Freigabe abgeschickt werden.

Die Rechnungstellung erfolgt direkt im DJB-Portal per SEPA-Lastschrift oder per Kreditkarte. Die Freigabe durch den NWJV erfolgt nach Eingang der Zahlung auf dem Konto des NWJV.

Wir bitten darauf zu achten, dass die Fotos einen gewissen Qualitätsstandard aufweisen. Bitte nur Porträtbilder verwenden, bei denen das Gesicht gut zu erkennen ist. Bitte keine Ganzkörperaufnahmen hochladen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Passanträge, bei denen die Qualität der Bilder nicht ausreichend ist, abgelehnt werden und eine erneute Bearbeitung durch den Verein erforderlich ist.
   
Für die Nutzung des Portals wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € jährlich durch den DJB erhoben (Vereinslizenz).

Informationen zum Datenschutz


Ergänzungen, Änderungen und Berichtigungen

Alle Ergänzungen, Änderungen und Berichtigungen, z. B. Namensänderungen, sind dem NWJV mit entsprechenden Nachweisen per E-Mail mitzuteilen. Der NWJV nimmt die Änderungen oder Korrekturen im digitalen Portal vor.

Achten Sie darauf, dass die aktuelle Beitragsmarke ab 01.03. des laufenden Jahres zugeteilt ist.

  

Vereinswechsel / Transfer

Transferanfragen werden durch den neuen Verein über das DJB-Portal unter dem Punkt “Lizenzen/Transfer” gestellt. Hierzu muss die die digitale Judopassnummer und der korrekte Name eingegeben werden.

Beim Transfer wird automatisch eine dreimonatige Transfersperre eingetragen.

Soll die Sperre aufgehoben werden, müssen die entsprechenden Nachweise hierfür per E-Mail an den NWJV geschickt werden: e.gruhn@nwjv.de