Fragen zur Digitalen Mitgliederverwaltung des DJB?  https://djb.dokume.app/#/help/contact 


10 häufig gestellte Fragen zum Passwesen

1. Was muss ich bei einem Wechsel der Startberechtigung („Vereinswechsel“)  machen?

Digitaler Judopass

Der Startrechtwechsel (Vereinswechsel) erfolgt über das DokuMe-Portal unter dem Punkt “Lizenzen/Transfer”.

Papierpass

a. Der alte Verein bestätigt das Ende des Startrechts im Judo-Pass unter "Startrechtwechsel (Vereinswechsel)" mit Vereinsstempel und Unterschrift.
b. Der neue Verein trägt darunter den neuen Vereinsnamen ein, stempelt aber nicht ab!
c. Das Feld „Beginn der Startberechtigung“ wird freigelassen (Eintragung durch den NWJV).
d. Der Pass wird zur Bearbeitung an die Geschäftsstelle des NWJV geschickt. Die Bearbeitungsgebühr für eine Sendung beträgt 10,00 €. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn der Pass mit einem ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (Briefmarken beilegen reicht nicht!) eingeschickt wird.
e. Regelungen zu Wettkampfsperren beim Startrechtwechsel siehe Punkt 4.

 

2. Wie viel Porto muss ich bei einer Sendung aufkleben?

Bei einem Papierpass genügt 1,10 € (Kompaktbrief) (bei Umschlaggröße A5 immer 1,80 €). Ab zwei Pässen muss der Umschlag mit 1,80 € frankiert werden.

 

3. Einer unserer Judokas hat seinen Papierpass verloren. Was muss ich tun?

a. Einen digitalen Judopass über das DokuMe-Portal bestellen.
b. Die Nachweise zu Graduierungen müssen der NWJV-Passstelle zur Übertragung in den digitalen Judopass per E-Mail zugeschickt werden.
c. Nach erfolgter Bezahlung des digitalen Judopasses werden die Graduierungen entsprechend der Nachweise eingetragen.

 

4. Wann erhält ein Judoka eine Wettkampfsperre und wann nicht?

Grundsätzlich erhält jeder Judoka, der die Startberechtigung wechselt, eine dreimonatige Wettkampfsperre (gilt nicht für Gürtelprüfungen).

Ausnahmen:

a. Bei einer Einverständniserklärung des abgebenden Vereins (schriftlich auf Vereinsbriefbogen oder mit Vereinsstempel) entfällt die Wettkampfsperre (einmal im Kalenderjahr möglich).
b. Bei einem nachgewiesenen Umzug über die Ortsgrenze (Kopie Meldebestätigung).
c. Ein Wechsel zum Jahresende. Bei einem Wechsel im Zeitraum 1.10.-31.12. beginnt die Startberechtigung für den neuen Verein ab dem 1. Januar des Folgejahres.

 

5. Darf der abgebende Verein bei einem Wechsel der Startberechtigung den Transfer verweigern?

Nein, darf er nicht! Es handelt sich nur um einen Wechsel der Startberechtigung. Da man zugleich in mehreren Vereinen Mitglied sein darf, aber nur für einen Verein im Einzelwettkampf startberechtigt sein kann, muss der abgebende Verein den Transfer bestätigen. Die Entscheidung über die Startberechtigung liegt immer beim Sportler bzw. bei den Erziehungsberechtigten.

Beitragsforderungen o.ä. darf nicht durch Verweigern des Transfers Nachdruck verliehen werden. Hier hilft leider nur ggf. der zivile Rechtsweg.

 

6. Ein Judoka will sich nach einer Pause wieder anmelden. Erhält dieser eine Sperre?

Ein Judoka, der eine Pause eingelegt hat, erhält immer eine dreimonatige Schutzsperre. Es soll gewährleistet sein, dass ein Judoka, der eine Pause gemacht hat, mindestens drei Monate trainiert hat, bevor er wieder kämpft.

 

7. Gilt eine Sperre beim Wechsel der Startberechtigung auch für Prüfung und Lehrgänge?

Nein, es handelt sich um eine reine Wettkampfsperre lt. Wettkampfordnung.

 

8. Ich habe mich beim Geburtsdatum verschrieben oder der Name eines Judoka hat sich geändert. Was muss ich machen?

Alle Änderungen im digitalen Judopass werden durch die NWJV-Passstelle vorgenommen. Die Nachweise hierfür (Ausweiskopie, Kopie der Geburtsurkunde, Kopie der Heiratsurkunde, etc.) müssen per E-Mail an die NWJV-Passstelle (e.gruhn@nwjv.de) geschickt werden.

 

9. Der Papierpass ist in der Waschmaschine gelandet und unbrauchbar. Was ist zu tun?

Es muss ein digitaler Judopass erworben werden. Nachweise zu Graduierungen zum Eintrag in den digitalen Judopass per E-Mail an die NWJV-Passstelle schicken.

 

10. Die Passseiten im Papierpass für Wettkampferfolge bzw. Lehrgänge oder Jahresmarken sind voll. Benötige ich einen neuen Pass?

Nein! Es gibt Passseiten zum Nachkleben, die kostenfrei gegen einen frankierten und adressierten Rückumschlag durch die Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt werden, oder unter Downloads/Materialbestellungen von der NWJV-Webseite herunterladen. Auf den neuen Passseiten muss die Passnummer eingetragen werden!