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Aktuell ist es nur möglich, Digitale JudoPässe für Mitglieder zu erwerben, die bereits zuvor einen Papierpass hatten. Passbestellungen für Neu-Mitglieder und Lizenzen für Graduierungen (Prüfungsmarken) werden vom NWJV derzeit noch nicht bearbeitet.
Für Neu-Mitglieder bitte weiterhin Papierpässe beantragen!
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der DJB-Passordnung für jedes Mitglied nach spätestens drei Monaten Vereins- bzw. Abteilungszugehörigkeit ein Mitgliedsausweis (Judopass) auszustellen ist. Die derzeit aktuell beantragten (Papier)Pässe enthalten die aktuelle Beitragsmarke des Jahres 2025. Eine Verrechnung der Beitragsmarken mit der Bestandserhebung 2025 ist aus diesem Grund (Drei-Monats-Regel) nicht mehr möglich.
Der Digitale Judopass - Was ist zu tun?
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JudoPass neu anlegen (neue Mitglieder)
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