Meldung zu Wettkämpfen nur durch die Vereine

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf Punkt 3.7 (Meldungen) der Wettkampfordnung hin:

"Meldungen zum Start werden nur durch die Verbandsmitglieder (Vereine), nicht durch die JUDOKA (oder deren Eltern) abgegeben."

Diese Regelung gilt auch für Wettkämpfe außerhalb Nordrhein-Westfalens. Hier greift die DJB-Wettkampfordnung, Punkt 3.7.1:

"Meldungen zu Veranstaltungen werden durch den Verein oder den Landesverband abgegeben."

Jeder Judoka kann nur durch den Verein gemeldet werden, für den er laut Judopass die Startberechtigung besitzt.

Auslandsstarts sind für alle Altersklassen ab der U 13 erlaubt. Eine Kopie der Meldung ist an die Geschäftsstelle des NWJV bzw. die Verbandsjugendleitung zu senden. (Wettkampfordnung Punkt 2.7)

Wir bitten um Beachtung!