Auslandstart-Regelung für NWJV-Athleten/innen
Wettkampfordnung (WKO)
2.7 Meldepflicht von Veranstaltungen
Auslandsstarts bis zur U 13 zweimal im Jahr in den Ländern (Belgien, Niederlande, Luxemburg) erlaubt. Andere Länder können durch die Verbandsjugendleitung auf Antrag im Einzelfall genehmigt werden.
Für alle höheren Altersklassen gibt es keine Beschränkung.
Eine Kopie der Meldung ist an die Geschäftsstelle bzw. die Verbandsjugendleitung zu senden.
Alle Auslandstarts müssen bei auslandstart@nwjv.de angemeldet werden.
U 11, U 13, U 15
- Ort und Datum der Veranstaltung
- Name, Vorname, Gewichtsklasse, Verein
ab U 18
- Ort und Datum der Veranstaltung
- Name, Vorname, Gewichtsklasse, Verein, DJB-Wettkampflizenznummer