Auslandstart-Regelung für NWJV-Athleten/innen

Wettkampfordnung (WKO)
2.7 Meldepflicht von Veranstaltungen

 
Auslandsstarts bis zur U 13 zweimal im Jahr in den Ländern (Belgien, Niederlande, Luxemburg) erlaubt. Andere Länder können durch die Verbandsjugendleitung auf Antrag im Einzelfall genehmigt werden.
Für alle höheren Altersklassen gibt es keine Beschränkung.
 
Eine Kopie der Meldung ist an die Geschäftsstelle bzw. die Verbandsjugendleitung zu senden.
 

Alle Auslandstarts müssen bei auslandstart@nwjv.de angemeldet werden.

U 11, U 13, U 15

- Ort und Datum der Veranstaltung
- Name, Vorname, Gewichtsklasse, Verein

ab U 18

- Ort und Datum der Veranstaltung
- Name, Vorname, Gewichtsklasse, Verein, DJB-Wettkampflizenznummer