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Anti-Doping-Gesetz verabschiedet

Erstellt von NADA/Bundesrat |

Harte Strafen für dopende Sportler

Das Anti-Doping-Gesetz hat den Bundesrat passiert und wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das Gesetzesvorhaben unterstützt die Anti-Doping-Arbeit zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland enorm. Bestehende und funktionierende sportrechtliche Ahndungs- und Sanktionsmechanismen werden sinnvoll unterstützt, vorhandene Lücken, auch bei der Verfolgung von Doping unterstützenden Hintermännern, durch den staatlichen Strafverfolgungsanspruch geschlossen. Das Miteinander von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen wird nachhaltig gestärkt.

Künftig ist Selbstdoping strafbar. Damit werden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Strafbar ist künftig auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Doch nicht nur der Kampf gegen dopende Sportler, sondern auch gegen deren Hintermänner wird verschärft. Das neue Anti-Doping-Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen.

Mehr Informationen für die Nationale-Anti-Doping-Agentur (NADA)

Das Gesetz enthält zudem Regelungen, um die sportinterne Dopingbekämpfung zu unterstützen. So ist festgelegt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Strafverfahren von Amts wegen an die NADA (www.nada.de) übermitteln können.

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