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Wettkampfordnung

Erstellt von NWJV |

Hinweis zur Meldung von Sportlern

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Meldung von Sportlern zu Wettkämpfen nur durch die Verbandsmitglieder (Vereine) und nicht durch die Judoka abgegeben werden darf.

(Wettkampfordnung § 3.7 Meldungen)

Bei einem Verstoß kann es zur Ablehnung von Versicherungsleistungen durch die Sporthilfe und zur Aberkennung von Platzierungen und Qualifikationen kommen.

Gleiches gilt für die Meldung zu allen anderen Maßnahmen (Lehrgängen, Prüfungen, etc.).

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