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Liga-Info
Modifizierung des § 4.2.8 Startrecht
Für alle Ligamannschaften in NRW ab der Oberliga abwärts gilt ab sofort folgende Regelung:
Ein Start ist nur erlaubt,
a) bei Vorlage des gültigen Judopasses,
b) wenn der/die Kämpfer/in auf der kontrollierten Mannschaftsstartliste aufgeführt ist und ab Oberliga West zusätzlich die gültige Wettkampflizenz vorgelegt werden kann.
Der Nachweis der Gültigkeit der Wettkampflizenzen wird vor Beginn der Wettkampfsaison von der NWJV-Geschäftsstelle kontrolliert. Folglich müssen die Wettkampflizenzen bei den einzelnen Kampftagen nicht mehr vorgelegt werden. Kämpfer/innen die zum Zeitpunkt des Meldeschlusses keine gültige Wettkampflizenz vorlegen können, werden von der Mannschaftsstartliste gestrichen.