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Landessportbund NRW
Hilfe für unwettergeschädigte Vereine
Das Unwetter an Pfingsten 2014 hat in einigen Regionen in NRW schwere Schäden hinterlassen. Davon sind auch Sportvereine betroffen. Das Präsidium des Landessportbundes NRW will diesen Vereinen mit Einrichtung eines Sonderfonds helfen, aus dem entsprechende Zuschüsse gezahlt werden können. Voraussetzung hierfür ist eine Bestandsaufnahme der Schäden. Außerdem ist es wichtig, eventuelle Anspüche an den von der Landesregierung aufgelegten Hilfsfonds zu wahren.
1. Schadensmeldung an die Kommune
Nach dem Kenntnisstand des Landessportbundes NRW ist noch nicht entschieden, für welche Schäden das Land Hilfszahlungen leisten wird. Dies soll erst nach einer Schadensaufnahme bei den Kommunen erfolgen, die derzeit noch läuft. Alle betroffenen Vereine sollten ihre Schäden auf jeden Fall den Kommunen melden, in denen sie ihren Sitz haben.
2. Schadensmeldung an den NWJV
Alle Vereine sollten ihre Schäden zusätzlich an den NWJV melden. Die bis zum 10.09.2014 beim NWJV vorliegenden Schadensmeldungen werden an den Landessportbund weitergegeben. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Kurze Beschreibung des Schadens (ggf. Fotos)
- Summe des Schadens (Kostenvoranschläge oder Rechnungen)
- Bescheinigung über Versicherungsleistungen
Das Präsidium des Landessportbundes wird in seiner Sitzung am 23.10.2014 abschließend über eine unbürokratische Unterstützung der Vereine entscheiden.