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Internationale Judo-Föderation

Erstellt von Erik Gruhn |

Neue ID-Karte und neue Judogi-Regeln

Die Internationale Judo-Föderation (IJF) hat in Kooperation mit dem europäischen Verband (EJU) zu Beginn des Jahres 2015 eine neue ID-Karte eingeführt. Die bisher bestehenden ID-Karten der IJF und der EJU (JUMAS-System) sind damit ungültig. Die neue IJF-ID-Karte ist zwingend Voraussetzung, um bei einem IJF- oder EJU-Event an den Start gehen zu können. Neben den Athleten ist die IJF-ID-Karte auch zwingend notwendig für alle Trainer, Ärzte, Physiotherapeuten, Kampfrichter und sonstige Offizielle eines Verbandes.

Alle Informationen zur ID-Karte der IJF

Der NWJV wird die Kosten für die ID-Karte für die Kaderathleten des A-, B-, C- und D/C-Kaders übernehmen, die nach den Deutschen Meisterschaften in Bonn einem dieser Kader angehören.
 
 

Judogi-Regeln
   

Bei allen Veranstaltungen der Internationalen Judo-Föderation (IJF) und der Europäischen Judo-Union (EJU) - d.h. European Cups, Grand-Prix, Grand Slam und internationale Meisterschaften - gelten ab 1. April 2015 neue Regeln für die Beschaffenheit von Judoanzügen. Dann sind nur noch Judogi zugelassen, die das rote IJF-Etikett tragen und den Richtlinien der IJF entsprechen.

Wichtig! Für den Bereich der U 18 gelten diese Bestimmungen erst ab 1. September 2016.
 
Im Bereich des Deutschen Judo-Bundes (DJB) und seiner Landesverbände bleibt bei den Judoanzügen alles unverändert. Es gelten weiterhin die Bestimmungen, die seit 2013 gültig sind. Die Beschaffenheit der Anzüge und die Maße müssen den DJB-Kampfregeln entsprechen.
 
 
IJF-Bestimmungen für Judoanzüge

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