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Corona-Regelungen bis 15. Juli verlängert

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Kontaktsport mit 10 Personen drinnen und 30 Personen draußen

Die Landesregierung NRW hat die Regelungen der Coronaschutzverordnung in ganz Nordrhein-Westfalen um zwei Wochen verlängert. Diese gelten damit bis mindestens 15. Juli 2020 fort.

Danach ist die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen (je Personengruppe) möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen (je Personengruppe) stattfinden. Gruppen dürfen sich nicht mischen. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.

Coronaschutzverordnung (vom 1. Juli 2020)
Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW
Information nach §13 der DSVGO
Empfehlungen des NWJV zum Wiedereinstieg in den Vereinssport

Der Lockdown und die Beschränkungen des öffentlichen Lebens für den Kreis Warendorf wurden mit Ablauf Dienstag, 30. Juni 2020 um Mitternacht aufgehoben. Für den Kreis Gütersloh werden die bestehenden Regelungen und Beschränkungen um eine Woche bis zum 7. Juli 2020 verlängert.

Bitte immer die aktuellen Entwicklungen verfolgen, das Vereinskonzept mit der jeweiligen Kommune abstimmen und die Mitteilungen des Landes NRW beachten!

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