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- Vereinswettbewerb 3.0
- Meisterschaftsserien U18 und U21 abgesagt
Bestandserhebung 2022
Voraussetzung für Fördermittel und Zuschüsse
Ab sofort können die Vereine in NRW ihre Bestandserhebung für das Jahr 2022 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2022 möglich. Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.
Darüber hinaus ist die Erfassung der Daten sowohl aus allgemeinen statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls können die Vereine nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW erhalten, wenn die Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum gemeldet sind.
Falls nicht gemeldet wird, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen. Dann besteht keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen!
Über den folgenden Link geht es direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung: https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login
Weitere Informationen zur Bestandserhebung gibt es hier:
https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine
Bestandserhebung an den NWJV
Der NWJV fragt in seiner Stärkemeldung für 2022 nur noch die für die Erstellung der Beitragsrechnung und die Ermittlung der Stimmzahlen erforderlichen Mitgliederzahlen von den Vereinen ab.
Demzufolge sind über den Vereinszugang folgende Zahlen mit dem Stichtag 1.1.2022 anzugeben:
- Aktive Mitglieder bis 26 Jahre
- Aktive Mitglieder ab 27 Jahre
- Passive Mitglieder bis 26 Jahre
- Passive Mitglieder ab 27 Jahre
Ohne Angabe dieser Zahlen an den NWJV erhält der Verein keine Beitragsmarken für die Judopässe. Bitte beachten Sie hierzu auch die Beschreibung im internen Bereich auf der NWJV-Webseite!
Die Abgabe der Bestandserhebung an den NWJV ist ab sofort möglich. Abgabeschluss für die Bestandserhebung an den NWJV ist der 31. Januar 2022!