21.09.21 12:13 Alter: 3 Jahre
Von: NWJV
Maßnahmen von Athletinnen und Athleten des NWJV in Risikogebieten im Ausland
NWJV-Info (Update 21.09.2021)
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass aus Fürsorge für alle beteilgten Sportlerinnen und Sportler bei Maßnahmen (Wettkämpfe, Lehrgänge, Trainingscamps) von NWJV-Athletinnen und -Athleten in Risikogebieten im Ausland derzeit folgende Regelungen für die anschließende Teilnahme am Stützpunkttraining gelten:
- Nach einer Auslandsmaßnahme in Risikogebieten ist für die Teilnahme am Stützpunkttraining des NWJV ein negativer PCR-Test vorzulegen. An den ersten drei Tagen nach der Maßnahme ist die Teilnahme am Stützpunkttraining nicht erlaubt.
- Wird kein negativer PCR-Test vorgelegt, werden die betroffenen Sportlerinnen und Sportler für zwei Wochen für die Teilnahme am Stützpunkttraining gesperrt.
Ausgenommen hiervon sind Nominierungen durch den Deutschen Judo-Bund (DJB).