17.08.20 08:10 Alter: 4 Jahre
Von: NWJV
Coronaschutzverordnung wird bis zum 31. August verlängert
Beschlüsse der Landesregierung / Update 17.08.
Das Landeskabinett verlängert heute die Corona-Schutzverordnung zunächst bis 31. August: „Es wird keine weiteren Öffnungen geben. Wir müssen vorsichtig bleiben und achtsam sein“, so Ministerpräsident Armin Laschet.
(Quelle: Twitter, Staatskanzlei NRW)
Damit bleibt die Personenbegrenzung beim Kontaktsport sowohl in der Halle wie auch im Freien bei 30 Personen.
Hinweis: In die Höchstzahl von 30 müssen auch Trainer/Übungsleiter etc. eingerechnet werden, die mit den Aktiven in Kontakt kommen.
BITTE BEACHTEN SIE:
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor.
Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW). Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.
Aktuelle Informationen:
Coronaschutzverordnung (in der ab 14. August 2020 gültigen Fassung)
Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW
Landesregierung NRW
Landessportbund NRW