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Anti-Doping-Regelungen

Erstellt von NWJV |

NWJV erfüllt die Auflagen des Landes NRW

Laut Mitteilung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen erfüllt der NWJV die Auflagen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung des Dopings. Diese Erfüllung ist Voraussetzung für eine weitere Förderung durch den Landessportbund NRW ab dem Kalenderjahr 2013.

Der NWJV hat die Anti-Doping-Klausel des Landes Nordrhein-Westfalen in gültiges Verbandsrecht umgesetzt, um weiterhin Fördermittel des Landessportbundes und des Landes NRW erhalten zu können. Die vorgelegten Regelungen zur Dopingbekämpfung in der Satzung bzw. in den Ordnungen des Verbandes wurden zur Kenntnis genommen und durch einen Rechtsanwalt auf Stimmigkeit mit dem aktuellen NADA-Code überprüft. Nach dieser Überprüfung und Inkraftsetzung des verbandlichen Anti-Doping-Regelwerkes sind die Voraussetzungen für die weitere Förderung aus Landesmitteln, die vom Landessportbund NRW bewirtschaftet werden, erfüllt.

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