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Ab sofort 2G-Plus-Regel im Bereich des NWJV (Update 06.12.)

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Zugang nur noch für immunisierte Personen und mit Negativtest

Nach Inkrafttreten der aktuellen Coronaschutzverordnung muss der NWJV seine Regelungen für alle Veranstaltungen (Wettkämpfe, Lehrgänge und Stützpunkttraining) anpassen:

Ab 24.11.2021 gilt die 2G-Plus-Regel!

Dies bedeutet, dass ALLE PERSONEN, die Zugang zur jeweiligen Sportstätte erhalten möchten, einen Immunisierungsnachweis und einen aktuellen Schnelltest/Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen müssen.

Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) sind von der 2G‑Regel ausgenommen. Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit ohne PCR-Test am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.22). Sie benötigen einen Schulnachweis. Bei Maßnahmen am Wochenende ist auch von allen Schülerinnen und Schülern ein Testnachweis vorzulegen, wenn der letzte Schultest länger als 24 Stunden zurückliegt.

Die Teilnehmer- und Wettkampflisten müssen durch die sportlichen Leitungen vier Wochen aufbewahrt werden.

Es gilt weiterhin Maskenpflicht! Wer sich in der Halle bewegt, trägt eine medizinische Maske. Wer an seinem Platz angekommen ist und dort den Abstand wahren kann, der kann die Maske abnehmen.

Versammlungen im Bereich des NWJV dürfen weiter unter der 3G-Plus-Regel durchgeführt werden, d.h. hier dürfen auch nicht immunisierte Personen mit einem aktuellen Schnelltest/Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden) teilnehmen.

 

DJB-Regelungen

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