Teilnehmergrenze für Kontaktsport in der Halle wird von 10 auf 30 erhöht

|   Startseite

Beschlüsse der Landesregierung / Update 14.07.

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Sonntag (12. Juli 2020) Änderungen für die Coronaschutzverordnung beschlossen und sie bis zum 11. August 2020 verlängert. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird zeitnah die entsprechenden Verordnungen erlassen.
 
„Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir dürfen aber nicht vergessen: Die Pandemie ist nicht vorbei und wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein. Das zeigen gerade die ‚Hotspots‘ in bestimmten Regionen. Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.“
 
In der Coronaschutzverordnung werden durch die aktuellen Änderungen die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betrifft vor allem Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. Gleiches gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.

Die Änderungen treten mit Ablauf der seit 7. Juli 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung ab 15. Juli 2020 in Kraft. Die neuen Regelungen gelten bis zum 11. August 2020.

Coronaschutzverordnung (in der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung)

(Quelle: Land NRW)

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb (LSB NRW)

 

Hinweis: In die Höchstzahl von 30 müssen auch Trainer/Übungsleiter etc. eingerechnet werden, die mit den Aktiven in Kontakt kommen.

  

Der NWJV empfiehlt weiterhin einen behutsamen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb. Zu Beginn sollten die Partnerwechsel (Kontakte) noch gering gehalten werden. Außerdem müssen die Vorgaben der jeweiligen Kommune (zu Umkleiden etc.) beachtet werden.