Kampfrichterausbildung zu Jugend-, Kreis- und Bezirkskampfrichtern, Teil 3
Termine/Zeit:
Sonntag, 24. November 2019, 9:00 - ca. 17:00 Uhr (Theorie)
Sonntag, 1. Dezember 2019, 9:00 - ca. 17:00 Uhr (Theorie/Listenführung)
Sonntag, 8. Dezember 2019, 9:00 - ca. 17:00 Uhr (Praxis und Video)
Ort: Dojo des Bushido Dinslaken, Kleiststr. 35B (Gewerbegebiet Mitte/nähe Hagebau Stewes/Mobau Mehring), 46539 Dinslaken
Voraussetzungen für Jugendkampfrichter-Anwärter: Mindestalter 14 Jahre, 3. Kyu. Jugendkampfrichter, die das 14. Lebensjahr bei der Ausbildung zum Jugendkampfrichter noch nicht erreicht haben, werden als Jugendkampfrichteranwärter (Mindestalter 12 Jahre) angesehen. Nachweis aktiver Wettkampftätigkeit durch fünf Platzierungen, die im Judo-Pass eingetragen sein müssen. Die Trainer- oder Übungsleiterlizenz wird ebenfalls anerkannt.
Voraussetzungen für Kreiskampfrichter-Anwärter: Mindestalter 16 Jahre, 2. Kyu, Nachweis aktiver Wettkampftätigkeit durch fünf Platzierungen, die im Judo-Pass eingetragen sein müssen. Die Trainer- oder Übungsleiterlizenz wird ebenfalls anerkannt.
Voraussetzungen für Bezirkskampfrichter-Anwärter: Mindestalter 18 Jahre, 1. Kyu, mindestens 2 Jahre Kampfrichterarbeit auf Kreisebene, Vorschlag nur durch Kreiskampfrichterreferenten.
Sonstiges: An der Prüfung kann nur der Judoka teilnehmen, der alle drei Lehrgänge besucht hat. Schreibzeug, Judo-Pass, neueste Wettkampfregel und Judogi sind mitzubringen.
Ansprechpartner in der Halle: Christian Freese, mobil: 0176 78765642
Die Verpflegung muss jeder Lehrgangsteilnehmer mitbringen.
Parkmöglichkeit:
Parken ist an der Straße bzw. auf dem in der Nähe liegenden ATU/Thomas Philipps Parkplatz möglich (wenn das Vereinsheim rechts liegt befindet sich der große Parkplatz ca. 200 m auf der linken Seite, einmal links abbiegen, um auf den Parkplatz zu gelangen.