23.10.15 12:24 Alter: 8 Jahre
Von: NWJV
Start von ausländischen Mitbürgern
Erläuterung zur Wettkampfordnung - Nachweis des Lebensmittelpunktes
Bei ausländischen Mitbürgern, die nach Punkt 3.5 der Wettkampfordnung ihren Lebensmittelpunkt nachweisen müssen, ist als Nachweis ausreichend, wenn im Judopass ersichtlich ist, dass sie bereits über einen längeren Zeitraum den Judosport in einem Verein in NRW betreiben (mehrere Beitragsmarken und Gürtelprüfungen, die im NRW-Verein abgelegt wurden). In diesen Fällen ist eine Vorlage weiterer Unterlagen nicht erforderlich.
Entsprechende Unterlagen müssen nur vorgelegt werden, wenn die Graduierung als Anerkennung/Überprüfung eines ausländischen Kyu- bzw. Dan-Grades eingetragen ist.
Unabhängig davon ist ein Start aber grundsätzlich nur zulässig, wenn der Judoka in den letzten 12 Monaten nicht an einer Einzelmeisterschaft und/oder Mannschaftsmeisterschaft (keine Turniere) eines anderen nationalen Verbandes teilgenommen hat.