Bildungspartnerschaften

Als „Bildungspartner NRW“ vereinbaren Schulen mit einer Bildungs- und Kultureinrichtung eine längerfristige Zusammenarbeit. Wie Schulen und ihre außerschulischen Partner von einer Bildungspartnerschaft profitieren, zeigen die folgenden Argumente.

Die Grundlage einer Bildungspartnerschaft ist die Kooperationsvereinbarung, in der sich beide Seiten auf die gemeinsamen Ziele, Aktivitäten und organisatorischen Rahmenbedingungen ihrer Zusammenarbeit einigen. Wie Schulen und ihre außerschulischen Partner von einer Bildungspartnerschaft profitieren, zeigen die folgenden Argumente:

  • Eine Bildungspartnerschaft trägt zur Einbindung der Schule in das kommunale Schulumfeld und damit zum Aufbau und zur Stärkung einer regionalen Identität von Kindern und Jugendlichen bei.
  • Aufgrund des landesweiten Gewichts der Marke „Bildungspartner NRW“ kann eine Bildungspartnerschaft den Zugang zu Projekt- oder Fördermitteln erleichtern.
  • Einmal zur Routine geworden, hilft die formalisierte Kooperation mit Partnerschulen dabei, den Aufwand der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung von Lerngruppenbesuchen zu minimieren.

Es können folgende Kooperationsformen zur Anerkennung als Bildungspartner durchgeführt werden:

  • Pausensport und selbstbestimmte Bewegungszeiten
  • Regelmäßig angeleitete Schulsportangebote, sowie Schulsporttage und Schulfahrten, Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag
  • Schulsportfeste und -wettkämpfe