- Westdeutsche Einzelmeisterschaften in Herne
- Freundschaftstour „NRW-Judo meets Franz Kofler“
Klarstellung zu den Mannschaftsmeisterschaften U15 und U18
Kampfgemeinschaften und Fremdstarter
Bei den Regelungen zu den bevorstehenden Meisterschaftsserien für Vereinsmannschaftsmeisterschaften der U15 und U18 hat es von Seiten des DJB im vergangenen Jahr eine Änderung der DJB-Wettkampfordnung gegeben. Nur diese geänderten Regelungen haben für die anstehenden Wettkämpfe Gültigkeit.
Folgende Regelungen sind verbindlich:
Jugendpokal U 15 - Jahrgänge 2010, 2011 und 2012
U 15 weiblich: -40, -48, -57, -63, +63 kg (Mindestgewicht 61 kg)
U 15 männlich: -40,- 46, -55, -66, +66 kg (Mindestgewicht 64 kg)
Vereinsmannschaftsmeisterschaften U 18 - Jahrgänge 2007, 2008, 2009 und 2010
Frauen U 18: -44, -48, -52, -57, -63, +63 kg (Mindestgewicht 63 kg)
Männer U 18: -50, -55, -60, -66, -73, +73 kg (Mindestgewicht 73 kg)
Alle Judoka werden in der ihrem tatsächlichen Körpergewicht entsprechenden Gewichtsklasse eingewogen („Auswiegen“). Pro Gewichtsklasse können unbegrenzt viele Judoka eingewogen werden. Ein Judoka kann jedoch auch in der nächsthöheren Gewichtsklasse eingesetzt werden, wobei er sein Recht, in der ursprünglich eingewogenen Gewichtsklasse zu kämpfen, nicht verliert.
Pro Mannschaft müssen zum Zeitpunkt der Meldung und zu jedem Mannschaftskampf mindestens drei Gewichtsklassen besetzt sein. Zwei Vereine innerhalb eines Bezirkes können eine Kampfgemeinschaft (beide Vereinsnamen werden aufgeführt) bilden. Alternativ kann ein Verein in der U18 zwei Fremdstarter/innen aus dem eigenen Landesverband melden und einsetzen. Das Mannschaftsstartrecht muss in den Judopass eingetragen und vom Heimatverein abgestempelt werden.
Bei den Deutschen Vereinsmannschaftsmeisterschaften dürfen pro Mannschaft 10 Judoka gemeldet bzw. eingewogen werden.
Die Wettkampfordnung des NWJV wird in diesem Bereich bei nächster Gelegenheit angepasst.