Fragen und Antworten zur Sportversicherung
Quelle: arag/vid-arag - http://www.sid.de/vid
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Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus? |
Für den normalen Vereinsbetrieb ist die Sportversicherung eine sehr gute Absicherung für Verein, Mitarbeiter und Mitglied. Allerdings kann die Sportversicherung pauschal nur den Versicherungsbedarf abdecken. Den Individualbedarf muss jeder für sich feststellen und absichern. Dazu gehören Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen (wenn EDV im größeren Umfang vorhanden), Betriebsversicherungen für vereinseigene Gesellschaften (GmbH z. B. für Vermarktung des Vereins). Ähnliches gilt auch für die handelnden Personen. Individueller Versicherungsbedarf, weil die Versicherungssummen der Sportversicherung nicht der persönlichen Absicherung entsprechen, muss über Zusatzversicherungen gedeckt werden. Allerdings sollte man beachten, dass dieser Individualbedarf ja nicht nur für die Betätigung im Verein gilt, sondern für den ganzen Tag, beruflich oder privat. Die Mitarbeiter Ihres Versicherungsbüros erteilen gern weitere Auskunft. |
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Was mache ich, wenn ich Fragen zur Sportversicherung habe oder wenn mir nicht klar ist, ob ich für eine bestimmte Veranstaltung, ein bestimmtes Risiko einen besonderen Versicherungsschutz benötige? |
Grundregel, die für alles gilt, was mit Sportversicherung oder Versicherung zu tun hat: Fragen Sie zuerst Ihr Versicherungsbüro. Dort wird man Sie über die Sportversicherung und ggf. notwendige Zusatzversicherungen gern beraten und Ihnen weiter helfen. |
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Ist über die Sportversicherung auch der Verlust von Schlüsseln eigener Sportanlagen versichert? |
Nein, hier handelt es sich um einen „Eigenschaden" des Vereins. |
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Warum muss ich dem Sportversicherer meine eigene Privathaftpflicht-Versicherung nennen, wenn ich doch über die Sportversicherung versichert bin? |
In bestimmten Fällen ist ein Schaden sowohl durch die Sporthaftpflichtversicherung als auch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem Fall teilen sich die beiden Versicherer den Schaden. Das ist ein rein interner Vorgang, der für den Versicherten keine Nachteile hat. |
| Sind in der Sportversicherung nur unsere aktiven Sportler versichert? | Nein, selbstverständlich nicht. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlich oder hauptamtlich tätigen Mitarbeiter, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie die Helfer bei versicherten Veranstaltungen. |
| Was passiert, wenn vergessen wird, eine Unfallmeldung gleich abzugeben. Verfällt der Anspruch des Verletzten dann sofort? |
Nein, auch wenn grundsätzlich
gilt, dass Schäden unverzüglich gemeldet werden müssen. Stellt sich
jedoch zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Sportunfall
nachteiligere Folgen hatte, als zunächst angenommen wurde, so kann
dieses Ereignis auch noch nachgemeldet werden. |
| Warum meldet sich die Krankenkasse eines verletzten Spielers beim Verein und will den Namen des Gegenspielers wissen? Müssen wir als Verein den Gegenspieler der Krankenkasse namentlich benennen? |
Die
Sozialversicherungsträger versuchen in solchen Fällen, ihre
Aufwendungen beim Schadenverursacher auf dem Regresswege zurückzuholen. |
| Kann die Kfz-Zusatzversicherung nur zum Jahresbeginn oder auch im laufenden Jahr abgeschlossen werden? | Die Kfz-Zusatzversicherung kann zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Sie gilt ab Versicherungsbeginn für ein Jahr und verlängert sich anschließend jährlich, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. |
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Wenn etwas passiert, spricht man von einem „Unfall". Manchmal ist für den Schaden die Unfallversicherung, manchmal aber die Haftpflichtversicherung zuständig. Was ist der Unterschied? |
Der Begriff „Unfall" ist in der Sportversicherung belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat und Leistungen für diesen eigenen Körperschaden aus der Sportunfallversicherung beanspruchen kann. In der Haftpflichtversicherung gibt es diesen Begriff nicht. Hier ist ein Schadenfall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder auch Organisation) einen Schaden zugefügt hat und daraufhin für den Ersatz dieses Schadens in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird. |
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Ist der Vereinsvorstand versichert, wenn er eine Fehlentscheidung trifft? |
Erleidet durch eine Fehlentscheidung ein Dritter - also nicht der eigene Verein - einen Personen- oder Sachschaden, so tritt die Sport-Haftpflichtversicherung ein. Das gleiche gilt für reine Vermögensschäden. Die Vermögensschaden-Zusatzversicherung deckt auch einen Vermögensschaden des eigenen Vereins (Eigenschaden) ab. Bei konkreten Schadenbeispielen sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsbüro oder der ARAG Sportversicherung direkt in Verbindung setzen. |
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Ich habe eine Kfz-Zusatzversicherung: Wem melde ich den Schaden an einem fremden Fahrzeug? |
Der Schaden an einem fremden Fahrzeug ist der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. |
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Warum werden bei Zahnschäden nicht die vollen Restkosten übernommen? |
Wer einen Zahnschaden außerhalb des Sports hat, muss den gesamten Selbstbehalt selber finanzieren. Der Sport sorgt über die Sportversicherung für eine Beihilfe, um den finanziellen Schaden zu lindern. Die Sportversicherung kann keine Vollversicherung und keine private Vorsorge ersetzen. |
| Ist für Mütter beim Mutter- und Kindturnen eine Mitgliedschaft im Verein erforderlich? | Auch beim Mutter- und Kindturnen sind nur die Mitglieder selbst versichert. Sind Mutter und/oder Kind nicht Mitglied im Verein, sind sie nicht versichert. Der Verein als Veranstalter und der Übungsleiter sind selbstverständlich gegen Haftpflichtansprüche (z. B. der Teilnehmer) abgesichert. In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für Teilnehmer an bestimmten Programmen. Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach. |
| Ich bin über meinen Verein als Tischtennisspieler erfasst. Bin ich auch versichert, wenn ich an anderen Sportangeboten meines Vereins teilnehme? | Selbstverständlich sind Sie bei allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins auch selbst versichert. Eine Fokussierung auf eine bestimmte Sportart findet in der Sportversicherung nicht statt. |
| Gilt die Haftpflichtversicherung auch für die Vereinsmitglieder? | Selbstverständlich sind auch die Vereinsmitglieder über die Sport-Haftpflichtversicherung abgesichert. |
| Kann eine Invaliditätsentschädigung auch als lebenslängliche Rente ausgezahlt werden? | Die Sportversicherung sieht in aller Regel Kapitalzahlung vor. Wenn anstelle des Kapitals eine Rente gewünscht wird, sollte das Kapital in eine Rentenversicherung (Lebensversicherung) eingezahlt und so verrentet werden. |
| Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Sind alle Fahrzeuge versichert, mit denen Übungsleiter, Funktionäre oder Eltern Sportler transportieren? | Ja, in der neueren Kfz-Zusatzversicherung müssen die Fahrzeugeigentümer/Fahrer auch nicht selbst Vereinsmitglied sein. |
| Was muss der zuständige Vereinsmitarbeiter tun, wenn ein Schadenfall eingetreten ist? | Melden Sie Schadenfälle so schnell wie möglich an das Versicherungsbüro, möglichst auf den vorgesehenen Formularen, die jeder Verein in ausreichender Anzahl vorhalten sollte. Ist kein Formular zur Hand, melden Sie den Schaden zunächst formlos schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail, telefonisch bitte nur in ganz dringenden Fällen (z. B. Todesfälle). Und vergessen Sie bitte nicht, neue Formulare beim Versicherungsbüro zu bestellen. |
| Der Übungsleiter hat den Schlüssel der städtischen Turnhalle verloren. Ist der Schaden über die Sportversicherung gedeckt? | Die Kosten für neue Schlüssel oder eine notwendige Änderung der Schließanlage werden von der Sport-Haftpflichtversicherung übernommen - allerdings ist die versicherte Summe relativ gering und wird niemals für den Ersatz einer Generalschließanlage ausreichen. Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie niemals Generalschlüssel, sondern nur Bereichsschlüssel bekommen. |
| Kann der Verein die Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen? | Nein, eine Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung würde einen Beitrag erfordern, den kein Verein bezahlen würde. Zum Vergleich: Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wird von den Kraftfahrzeugversicherern aus dem gleichen Grund bereits seit vielen Jahren nicht mehr angeboten. |
| Warum wird für eine kaputte Brille nur ein Zuschuss gezahlt? | Die Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Gläser und der Zuschuss der Sportversicherung reichen für eine Brille in einfacher Ausführung aus. Wenn jemand bessere Gläser und ein besseres Gestell haben möchte, so muss er das selbst finanzieren, wie er das bei einem Brillenschaden außerhalb des Sports auch tun müsste. Die Sportversicherung ist - auch bei Brillenschäden - nur eine Beihilfe, keine Vollversicherung. |
| Was ist in der Vertrauensschaden-Versicherung unter dem Begriff "Vermögen" zu verstehen? | Unter "Vermögen" im Sinne der Vertrauensschadenversicherung versteht man Geld oder Geldwerte (Wertpapiere, Briefmarken). |
| Sind die Sportanlagen des Vereins gegen Sturmschäden versichert? | Nein, für die Versicherung von Sturmschäden ist eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung erforderlich. Die Sportversicherung beinhaltet keine Sachversicherungen. Auskünfte erteile Ihr Versicherungsbüro. |
| Ich bin Mitglied in mehreren Sportvereinen. Muss ich wegen der Sportversicherung bei allen Vereinen Beitrag zahlen? | Der Vereinsbeitrag wird in erster Linie für die Vereinsleistungen erbracht. Allerdings ist der geringe jährliche Beitrag für die Sportversicherung im jeweiligen Vereinsbeitrag enthalten. Das betrifft allerdings auch andere Beiträge, welche die Vereine an übergeordnete Organisationen abführen müssen. |
| Besteht Versicherungsschutz, wenn Besucher einer Veranstaltung zu Schaden kommen? | Wenn ein Besucher den Veranstalter für einen Schaden in die Pflicht nimmt, hat der Veranstalter Haftpflichtversicherungsschutz über die Sportversicherung (immer vorausgesetzt, die Veranstaltung ist versichert). Ist der Besucher ein Mitglied eines Vereins im LSB-Bereich gewesen, so besteht zusätzlich Versicherungsschutz über die Sport-Unfallversicherung. |
| Ich habe eine private Unfallversicherung. Muss ich einen Sportunfall bei meiner privaten Versicherung und bei der Sportversicherung anmelden? Was passiert, wenn sich ein Dauerschaden (Invalidität) ergibt? | Sie müssen den Unfall auf jeden Fall bei allen Versicherern anmelden und jeden Versicherer über das Bestehen der anderen Versicherungen informieren. Auch einen Invaliditätsanspruch bei dem Verbleib körperlicher Schäden sollten Sie bei allen Gesellschaften anmelden. Danach erfolgt die Bearbeitung des Schadenfalles durch einen Versicherer, der die Führung übernimmt. Die anderen Gesellschaften schließen sich bei der Schadenregulierung dann in aller Regel den Entscheidungen des führenden Versicherers an. Das erspart Ihnen nach Anmeldung des Schadens eine Menge Arbeit. |
| Warum sind nicht alle Fahrten in der Kfz-Zusatzversicherung versichert? | Es muss eine Abwägung zwischen dem gewünschten Versicherungsumfang und einer bezahlbaren Prämie stattfinden. Die Absicherung generell aller Fahrten über die Kfz-Zusatzversicherung wäre nur theoretisch machbar. In der Praxis könnte wohl kein Verein die erforderliche Prämie bezahlen. Dazu muss berücksichtigt werden, dass die Kfz-Zusatzversicherung für alle Fahrzeuge gilt, die innerhalb der versicherten Fahrtenbereiche für den Verein unterwegs sind. Bei größeren Vereinen kommen da schnell einige Dutzend Fahrzeuge zusammen, die am Wochenende zu Training und Veranstaltungen fahren. |
| Wie sind Nichtmitglieder versichert? | Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht versichert. Wenn Vereine darauf Wert legen, dass Nichtmitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen. In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme (z. B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach. |
| Ein Mitglied von Verein A nimmt an einer Veranstaltung von Verein B teil. Ist das Mitglied versichert? | Wenn die Veranstaltung des Vereins B unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages fällt und sowohl Verein B als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereiches besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist. |
| Der Verein hat einen ausreichend hohen Ballfangzaun erstellt. Warum wird der Schaden an einem parkenden Wagen nicht gezahlt, wenn ein Ball über den Ballfangzaun fliegt und das Fahrzeug beschädigt? | Wenn ein Verein einen ausreichend hohen Ballfangzaun errichtet hat, so hat er alles in seiner Macht stehende getan, um Schäden durch abirrende Bälle zu vermeiden. Stellt jemand sein Fahrzeug so nahe an den Sportplatz, dass ein echter Steilpass über den Zaun auf seinem Fahrzeug landet, braucht der Verein für diesen Schaden nicht zu haften. Die Sport-Haftpflichtversicherung lehnt die Zahlung des Schadens im Namen des Vereins ab. |
| Wir machen einen Ausflug mit der 2. Mannschaft in das Ausland. Brauchen wir hierfür separaten Versicherungsschutz? | Wenn Ihr Verein solche Reisen selbst organisiert (Beförderung und/oder Übernachtung mit Verpflegung) und er dies öfter im Jahr macht, kann u. U. für den Verein die gesetzliche vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter notwendig werden. Sinnvoll ist ggf. auch eine Auslandsreise-Heilkostenversicherung, bzw. noch die Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung. Das Versicherungsbüro berät Sie gern und hält für Sie ein Versicherungsheftchen bereit, das Sie über die verschiedenen Reiseversicherungen informiert und mit dem Sie notwendige Reiseversicherungen sofort abschließen können. Wichtig ist die zusätzliche Reiseversicherung in jedem Fall für teilnehmende Nichtmitglieder, die über die Sportversicherung in keinem Fall versichert sind. |
| Welchen Versicherungsschutz haben Motorsportvereine? | Motorsportvereine
sind zunächst genauso versichert wie alle anderen Vereine, Mitarbeiter
und Mitglieder. Es gibt folgende Ausnahmen: In der Unfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei der Beteiligung an Fahrten einschließlich Training, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (abweichende Regelungen sind in einigen LSB möglich). In der Haftpflicht - und Rechtsschutzversicherung sind alle Risiken, die mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen zusammenhängen, nicht versichert. Gerade beim Motorsport gibt es eine Vielzahl von Sonderrisiken und auch gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen , die über eine pauschale Sportversicherung nicht abgedeckt werden können. Die jeweiligen Landes- und Spitzenverbände halten hier spezielle Versicherungsangebote bereit. Fragen Sie hierzu Ihren zuständigen Landesverband. |
| Was leistet die Sporthaftpflichtversicherung? | Die Sporthaftpflichtversicherung will den Versicherten (Verein, Übungsleiter, Mitglied) von Schadenersatz-Ansprüchen frei stellen. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob der Versicherte für den Schaden nach Recht und Gesetz überhaupt einzustehen hat. Ist das nicht der Fall, lehnt die Sporthaftpflichtversicherung die Haftung des Versicherten in dessen Namen ab und führt notfalls auch einen Prozess, um den Versicherten von dem unrechtmäßigen Anspruch frei zu stellen. Arbeit und Kosten dafür nimmt die Sporthaftpflichtversicherung dem Versicherten ab. Ist der Anspruch aber gerechtfertigt und der Versicherte ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so übernimmt die Sporthaftpflichtversicherung für den Versicherten die Ersatzleistung. |
| Sind Fahrten zum Training von Spielgemeinschaften über die Kfz.-Zusatzversicherung gedeckt? | Diese Fahrten sind mitversichert, wenn der "Heimat-Verein" eine Kfz.-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Sinnvoll ist es also, wenn alle Vereine einer SG die Kfz.-Zusatzversicherung abgeschlossen haben. |
| Muss ein Sportler seine Sporttauglichkeit durch eine medizinische Untersuchung nachweisen? | Für die Sportversicherung ist das nicht erforderlich. Aus gesundheitlichen Gründen ist es aber empfehlenswert, eine sportmedizinische Untersuchung durchzuführen. |
| Was ist ein versichertes Einzeltraining? | Versichertes Einzeltraining ist beispielsweise eine Trainingseinheit, die Leistungssportler nachweisbar in Absprache mit ihrem Trainer festgelegt haben, weil sie für die Erhaltung oder Erreichung bestimmter Leistungsziele erforderlich sind. |
| Wie sind Sportler versichert, die vom Verein eine Aufwandsentschädigung erhalten? | Genauso wie alle anderen Sportler, solange es nur eine Aufwandsentschädigung ist und der Sport nicht in irgendeiner Form berufsmäßig ausgeübt wird. Bei Berufssportlern gelten Sonderregelungen, über die Sie das Versicherungsbüro gern informiert |
| Warum ist der Verein für die Sicherheit kommunaler Sportanlagen mit verantwortlich? | Solange der
Verein eine Sportanlage nutzt, wird er von der Kommune wie deren Eigentümer
behandelt. Das heißt, dass die Kommune ihre eigene Haftung kraft
Vertrages auf den Nutzer abwälzt und eine entsprechende Freistellung
von der Haftung vom Verein verlangt. Entsprechende Freistellungserklärungen
stellt das Versicherungsbüro auf Verlangen aus. Allerdings kann die Kommune nicht ihr gesamtes Eigentümerrisiko auf den Verein abwälzen. So kann es in aller Regel z. B. nicht dem Verein angelastet werden, wenn während des Vereinstrainings ein vor der Halle stehender Baum umstürzt oder ein Sturm das Hallendach abdeckt und dadurch parkende Autos geschädigt werden. Als Faustregel gilt, dass der Verein nur die gesetzliche Haftpflicht in Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportanlage übernehmen sollte und dass die Haftungsübernahme nicht für Schäden gelten kann, die außerhalb des Einflussbereiches des nutzenden Sportvereines sind. Wenn Sie Fragen zu Nutzungsverträgen haben, die Ihnen von der Kommune zur Unterschrift vorgelegt werden, können Sie sich über Ihr Versicherungsbüro an die ARAG Sportversicherung wenden. Die ARAG prüft, ob der vorliegende Nutzungsvertrag "kompatibel" mit dem bestehenden Schutz der Sportversicherung ist. |
| Ich habe eine private Unfallversicherung. Zahlt diese auch bei einem Sportunfall? Werden die Leistungen der Sportversicherung gekürzt? | Die
Unfallversicherung leistet bei Tod, Invalidität, Übergangsleistung
oder Tagegeldern zusätzlich zu allen anderen privaten oder gesetzlichen
Versicherungen. Die Leistungen können auch nicht mit Ersatzansprüchen gegen einen Unfallgegner verrechnet werden. |
| Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Muss bei einem Kfz-Schaden die eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch genommen werden? | Bei den neueren Kfz-Zusatzversicherungen gilt ein Wahlrecht: Wenn jemand seine eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch nimmt, so ersetzt die Kfz-Zusatzversicherung die dort zu zahlende Selbstbeteiligung als Ersatz für den verlorenen Schadenfreiheitsrabatt. Er bekommt den Schaden damit ohne jede Selbstbeteiligung erstattet. Alternativ kann er den Schaden über die bestehende Kfz-Zusatzversicherung des Vereins abwickeln, muss dann aber die dort vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. |
| Sind Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, versicherte Helfer? | Als Helfer gelten Personen, die für die Abwicklung der Veranstaltung selbst vom Verein eingesetzt werden, d. h. bestimmte aktive Aufgaben übernommen haben. Für Eltern, die ihre Kinder lediglich zu Veranstaltungen fahren, würde dies nur dann gelten, wenn der Verein einen Fahrdienst organisiert und die Eltern dafür eingeteilt hat. Sind die Eltern jedoch ebenfalls Vereinsmitglied, gelten sie als Zuschauer an einer versicherten Veranstaltung und sind dann in dieser Eigenschaft über die Sportversicherung abgesichert. |
| Was sind gewerbliche Unternehmungen? | Darunter sind Gewerbebetriebe zu verstehen, die auch vom Finanzamt als "Gewerbe" eingestuft und versteuert werden. Als Ausnahme mitversichert sind Vereinsgaststätten, die der Verein in eigener Regie führt. In den meisten Sportversicherungsverträgen sind auch kurzfristige Gewerbebetriebe anlässlich versicherter Veranstaltungen (z. B. Würstchenbuden, Schießstände o. ä., die der Verein bei einem versicherten Fest betreibt) mitversichert. Fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro. |
| Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Wie hoch ist die Höchstleistung im Schadenfall? | Es gibt keine feste Versicherungssumme. Die Höchstleistung ist durch den Wert des beschädigten Fahrzeuges (abzüglich des Restwertes) gegeben. |
| Kann ich einen Mitspieler, der mich gefoult hat, für meinen Schaden haftbar machen? | Gerade im Fußball gibt es hierzu bereits höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BGH hat entschieden, dass der Teilnehmer an einem Fußballspiel grundsätzlich die Verletzungen in Kauf nimmt, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Dieser Grundsatz gilt im übrigen für alle "Kontaktsportarten". Das heißt, dass ein Haftpflichtanspruch gegen einen Mitspieler nur bei einem vorsätzlichen, groben Foul Aussicht auf Erfolg hat. Dabei ist zu beachten, dass keine Haftpflichtversicherung vorsätzlich verursachte Schäden versichert. |
| Warum muss der Verein zusätzliche Versicherungen (z.B. Inventarversicherung) abschließen, warum ist das nicht über die Sportversicherung abgesichert? | Wenn der Verein eigene Immobilien oder eigenes Inventar hat, so sollte er eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung bei der ARAG abschließen. Pauschal über eine Sportversicherung ist dies nicht möglich, weil nicht jeder Verein einen Versicherungsbedarf hat und weil die zu versichernden Risiken individuell eingeschätzt und tarifiert werden müssen. Die Mitarbeiter Ihres Versicherungsbüros beraten Sie gerne. |
| Warum ist der Verein für die Sicherheit kommunaler Sportanlagen mit verantwortlich? | Solange der
Verein eine Sportanlage nutzt, wird er von der Kommune wie deren Eigentümer
behandelt. Das heißt, dass die Kommune ihre eigene Haftung kraft
Vertrages auf den Nutzer abwälzt und eine entsprechende Freistellung
von der Haftung vom Verein verlangt. Entsprechende Freistellungserklärungen
stellt das Versicherungsbüro auf Verlangen aus. Allerdings kann die Kommune nicht ihr gesamtes Eigentümerrisiko auf den Verein abwälzen. So kann es in aller Regel z. B. nicht dem Verein angelastet werden, wenn während des Vereinstrainings ein vor der Halle stehender Baum umstürzt oder ein Sturm das Hallendach abdeckt und dadurch parkende Autos geschädigt werden. Als Faustregel gilt, dass der Verein nur die gesetzliche Haftpflicht in Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportanlage übernehmen sollte und dass die Haftungsübernahme nicht für Schäden gelten kann, die außerhalb des Einflussbereiches des nutzenden Sportvereines sind. Wenn Sie Fragen zu Nutzungsverträgen haben, die Ihnen von der Kommune zur Unterschrift vorgelegt werden, können Sie sich über Ihr Versicherungsbüro an die ARAG Sportversicherung wenden. Die ARAG prüft, ob der vorliegende Nutzungsvertrag "kompatibel" mit dem bestehenden Schutz der Sportversicherung ist. |
| Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Müssen auch die passiven Mitglieder für die Beitragsberechnung aufgegeben werden? | Für die Beitragsberechnung müssen alle Mitglieder, also auch die passiven Mitglieder, angegeben werden. |
| Was ist in der Sportversicherung überhaupt versichert? | 14 LSB/LSV haben zusammen mit der ARAG-Sportversicherung ein sehr umfassendes Versicherungswerk geschaffen, durch das praktisch der gesamte Vereinsbetrieb und alle Mitglieder, Mitarbeiter und Helfer abgesichert ist. In der Sportversicherung enthalten sind die Versicherungszweige Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Vertrauensschaden-Versicherung, Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben darüber hinaus noch eine Krankenversicherung sowie eine Reisegepäck-Versicherung für Auslandsreisen. Informieren Sie sich über den genauen Umfang mit dem Merkblatt zur Sportversicherung, das Sie über das Versicherungsbüro bekommen können. |
| Sind ehrenamtliche Helfer, Mitarbeiter auch über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert? | Möglicherweise ja. Dies hängt im konkreten Fall von den übernommenen Aufgaben ab. Besonders verantwortliche Tätigkeiten im Rahmen eines Amtes oder Ehrenamtes werden von der privaten Haftpflichtversicherung allerdings nicht erfasst. Aber dafür ist ja die Sporthaftpflichtversicherung da. |
| Was ist eine Besorgungsfahrt (Kfz-Zusatzversicherung)? | Die über die Kfz.-Zusatzversicherung versicherten Fahrtenbereiche sind genau beschrieben und abgegrenzt. Fahrten, die nicht darunter fallen, werden als "Besorgungsfahrten" bezeichnet. |
| Werden in der Unfallversicherung auch Kleidungsstücke ersetzt, die bei einem Unfall beschädigt worden sind? | Nein, die Unfallversicherung leistet bei Körperschäden, nicht bei Sachschäden. |
| Warum erhält der Verein keine Mitteilung über die weitere Bearbeitung von Unfall- oder Krankenfällen? | Dies wäre aus Gründen des Datenschutzes nicht unproblematisch. Bei Rückfragen des Verletzten sollte der Verein immer an das Versicherungsbüro verweisen. |
| Können auch Übungsleiter ohne Lizenz das Training der Jugendlichen beaufsichtigen? | Für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist keine Lizenz erforderlich. Es reicht aus, wenn die Aufsichtspersonen ausreichende Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben. |
| Warum ist in der Kfz.-Zusatzversicherung die Fahrt des Übungsleiters zum Training versichert, die des Kassierers zur Bank nicht? | Die Kfz.-Zusatzversicherung stellt in erster Linie ab auf die so genannten "Kernbereiche" des Sports. Nicht alle Fahrten, auch wenn sie zum üblichen Aufgabenbereich einer versicherten Person gehören, können im Interesse einer Finanzierbarkeit der Versicherungsbeiträge in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Die Vertragspartner haben deshalb den Bereich der "Besorgungsfahrten" vom Versicherungsschutz ausgeklammert. |
| Wie errechnet sich eine Invaliditätsentschädigung? | Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sehen für Dauerschäden an Gliedmaßen und Sinnesorganen (also Arme, Beine, Sehkraft usw.) feste prozentuale Invaliditätsgrade vor, die unabhängig von der tatsächlichen Beeinträchtigung des Verletzten zur Entschädigungsberechnung herangezogen werden. Erst dann, wenn andere Gesundheitsschäden zur Invalidität führen (z.B. bei Hirnverletzungen), wird der Invaliditätsgrad von Fachärzten unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte festgestellt. |
| Die Handgeld-Kassette des Vereins wurde bei einem Einbruch in das Vereinsheim gestohlen. Ist das über die Sportversicherung abgedeckt? | Streng genommen: Nein. Aber solche Fälle werden großzügig ausgelegt und in aller Regel bezahlt. |
| Warum wird der Eingang einer Schadenmeldung beim Versicherungsbüro nicht bestätigt? | Dies wäre bei der Vielzahl der täglich eingehenden Schadenanzeigen verwaltungstechnisch nicht möglich. Statt dessen enthält jede Unfallmeldung einen Talon, der dem Verletzten auszuhändigen ist. Darauf ist die Anschrift des Versicherungsbüros aufgeführt. Gleichzeitig enthält der Talon auch wichtige Hinweise für den Schadenfall. |
| Warum ist der Verein nicht versichert, wenn er eine Deutsche oder Internationale Meisterschaft ausrichtet? | Der Verein ist dann nicht über die Sportversicherung versichert, wenn er eine solche Veranstaltung für einen deutschen oder internationalen Spitzenfachverband ausrichtet. Hier ist es Sache des Veranstalters (Spitzenverband), für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die Mitversicherung über die Sportversicherung würde über deren Aufgabenstellung weit hinausgehen, zumal solche Veranstaltungen in aller Regel ganz speziellen Versicherungsschutz benötigen (z. B. Ausfallversicherungen, spezielle Sachversicherungen, Haftpflichtrisiko des veranstaltenden Spitzenverbandes, usw.). |
| Sind Schäden an fremden Sporthallen versichert? | Ja, Schäden an fremden Sportanlagen und deren Einrichtungen sind grundsätzlich versichert. Es muss allerdings feststehen, dass der Schaden tatsächlich während der Nutzung durch den Verein entstanden ist. Deshalb ist es wichtig, dass der zuständige Übungsleiter vor Benutzung der Halle eine Begehung macht und bereits bestehende Schäden protokolliert. Das gleiche empfiehlt sich vor dem Verlassen der Anlage. |
| Der Verein hat eine Kfz.-Zusatzversicherung abgeschlossen. Werden Mietwagenkosten während der Reparatur meines Fahrzeuges ersetzt? | Es werden keine Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall erstattet. Bei der neueren Kfz.-Zusatzversicherung werden allerdings die Kosten bis zu 125,00 € erstattet, die für die Weiterbeförderung der Insassen nach dem Unfall nach Hause oder zur Veranstaltung entstehen (öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi). |
| Warum werden Invaliditätsschäden unter einem bestimmten Invaliditätsgrad nicht entschädigt? | Die Sportunfallversicherung hat das Ziel, vor allem bei schweren und schwersten Schadenfällen eine wirksame Hilfe zu bieten. Deshalb sind in den meisten LSB/LSV schon vor langer Zeit die Höchstleistungen für Invaliditäten kräftig heraufgesetzt worden, während kleinere Schadenfälle bis zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr entschädigt werden. |
| Kann ein Verein vor Ort über die Sportversicherung informiert werden? | Eine individuelle Beratung der Vereine durch das Versicherungsbüro ist aufgrund der großen Anzahl leider nicht möglich. Allerdings können bei Lehrgängen des LSB/LSV oder der Verbände für Vereinsmanager, Organisationsleiter oder Vorstandsmitglieder Referenten des Versicherungsbüros eingebunden werden. |
| Ist der Verein bei der Durchführung einer Festveranstaltung versichert? | Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die der Verein selbst durchführt und die durch die Satzung des Vereins gedeckt ist, besteht in den meisten Sportversicherungsverträgen der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung. Öffentliche Festveranstaltungen, die für "Jedermann" offen sind, müssen in einigen LSB/LSV gesondert versichert werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro. |
| Müssen Übungsleiter, die in mehreren Vereinen tätig sind, in allen Vereinen Mitglied sein? | Nein. Übungsleiter brauchen nicht in jedem Verein Mitglied sein, um über die Sportversicherung abgesichert zu sein. |
| Welcher Schaden wird ersetzt: der am eigenen oder am fremden Fahrzeug? | Es wird der Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt, der durch eigenes Verschulden entstanden ist. |
| Welche Vereinsaktivitäten sind versichert bzw. was sind satzungsgemäße Veranstaltungen? | Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt ist (wobei unterstellt werden muss, dass die Vereinssatzung der Satzung des LSB nicht entgegensteht). Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro, weil der Versicherungsumfang nicht in allen Sportversicherungsverträgen gleich ist. |
| Ist der einfache Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen versichert? | Der Diebstahl von Sachen wie z.B. aus Turnhallen fällt nicht unter den Schutz des Versicherungsvertrages. Hierfür kann auch kein Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist unter Umständen eine Schadensregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich. |
| Müssen Übungsleiter/Trainer eine Lizenz haben? | Für die Leitung von Sportstunden ist eine Lizenz sicher von Vorteil, aber nicht generell vorgeschrieben. Für den Versicherungsschutz der Sportversicherung ist keine Lizenz erforderlich. |
| Wieviele Betreuer/innen müssen bei einem Ausflug mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden? | Die Anzahl der Betreuerinnen und Betreuer ist für den Versicherungsschutz nicht entscheidend. |
| Beinhaltet die Kfz-Zusatzversicherung auch eine Insassen-Unfallversicherung? | Nein. Beförderte Vereinsmitglieder sind aber über die Sportunfallversicherung abgesichert, wenn es sich um eine Hin- oder Rückfahrt zu einer versicherten Veranstaltung handelte. |
| Muss jeder Unfall gemeldet
werden? |
Man sollte dem Versicherungsbüro vorsichtshalber jeden Unfall über ein Formular melden. Ob eine Leistung aus der Sportversicherung erfolgen kann, entscheidet anschließend das Versicherungsbüro. |